GWG - Sachkontenbebuchung

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[ geschlossen ] GWG - Sachkontenbebuchung
Hallo zusammen,

im § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG steht, das ein Wirtschaftsgut bis 410 Euro im Wirtschaftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
Was bedeutet "Betriebsausgabe"? Muss ich ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 mit einem Wert von bis 150 EURO (Abs. 2a) und bis 410 EURO (Abs. 2) als Anlage erfassen und auf ein GWG-Anlagensachkonto buchen oder buche ich direkt auf ein Aufwandskonto?
In dem Fachbeitrag "GWG (ab 01.01.2008 und Neuregelung Wahlrecht 2010)" wird in dem Ablaufschema bei Netto-AK bis 150 Euro der sofortige Betriebsausgabenabzug und bei Netto-AK über 150 bis 410 Euro die vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung (=Nutzungsdauer 1 Jahr?) angegeben. Bei Netto-AK über 410 Euro oder bei Sammelposten über 1.000 Euro (= nach meiner Meinung falsch, da lt. Abs. 2a Sammelposten nur bis 1000 Euro möglich sind) wird die Aktivierung im Anlagenvermögen und Abschreibung über betriebsgewöhliche Nutzungsdauer (lt. Nutzungsdauertabelle) angegeben. Also, kann ich auf Aufwandskonto buchen oder wann auf Anlagesachkonto und mit welcher Nutzungsdauer?

Gruß und Danke

afterwork
Hallo nochmal,

nachdem meine frage zwar schon einige Male gelesen wurde, aber noch keine Reaktion darauf erfolgt ist noch eine Ergänzung:

Der Fachbeitrag steht unter Fachinfo - TOP BEGRIFFE - GWG 2010.

Den Begriff Betriebsausgaben nach § 4 EStG kenne Ihc ( ..sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind). Dazu zählen doch die Anschaffungs- oder Herstellkosten sowie die Abschreibungskosten.

Im Fachbeitrag steht bei Betriebsausgabe, dass Wirtschaftgüter bis 150 € als Betriebsausgaben abzuschreiben sind. Im § 6 Abs. 2a EStG steht aber können! Sofortabzug ist bei Wahlrecht aber einfacher, da direkt auf Aufwandssachkonto und nicht über Anlage auf Anlagesachkonto, zumal auch keine Aufzeichnungspflicht besteht, oder?

Ist in dem Schema die Verwendung / Bezeichnung: sofortiger Betriebsausgabenabzug, vollständige Abschreibung oder Aktivierung im Anlagevermögen richtig und wenn ja worin liegen die Unterschiede?

Bin momentan so richtig irritiert. Hab das Gefühl etwas nicht verstanden zu haben oder nicht zu wissen.
Hallo Afterwork,

im Moment, da beide Absätze ein Wahlrecht sind bestehen 3 Möglichkeiten.

Abschreibung nach ND.
Sammelposten Afa 5 Jahre (150 - 1000 Euro)
Sofortabschreibung (150 - 410 Euro)

Alle Beträge unter 150 Euro benötigen keiner besonderen Aufzeichnung und können als Betriebsaufwand behandelt werden.

Zitat
afterwork schreibt:
Bei Netto-AK über 410 Euro oder bei Sammelposten über 1.000 Euro (= nach meiner Meinung falsch,
Da stimm ich Dir zu!


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo afterwork und Andreas,

wieso ist der Satz aus dem Fachartikel falsch?

Wenn man ein WG bei Anwendung der 410 Regel hat, dann wird es doch normal aktiviert und über die normale Nutzungsdauer abgeschrieben, wenn es die 410,00 EUR AK überschreitet.

Beim Sammelposten ist die AK-Grenze über 1000,00 EUR also sobald das WG AK über 1000 hat normale Aktivierung und über normale ND abschreiben.

Hier nochmal der Link zum Artikel: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html

Es würde mich freuen was genau daran falsch ist, damit ich es an die Redaktion weitergeben kann.

Gruß Reaper
Reaper für mich wurde damit alles richtig beschrieben.
Beste Grüße BiBu
Ohhhh, hier scheint was falsch zu laufen, Sorry.

Erklärung:
1.) Ich hatte nicht gesehen das es sich um einen Fachbeitrag aus unserem Forum handelt, ansonten hätte ich mir den erst durchgelesen und dann dazu Stellung genommen.

2.) Ich bin/war mir ziemlich sicher, das es so beschrieben war das er bis 410 Sofortabschreiben will und dann von 410 bis 1000 in den Sammelpool, daher meine Zustimmung. (war dort sogar am überlegen welcher Quelle sowas entsprungen sein könnte :oops: )

Nun ja, vielleicht sollte ich mich mal für kurze Zeit etwas zurückziehen, da wie ich feststelle mal kurz zwischendurch zu lesen und dann zu antworten irgendwie zumindest bei mir sehr Fehlerträchtig ist.

Ich möchte hier nochmal betonen, das die Fachbeiträge hier in unseren Seiten wirklich gut und auch fachlich sehr korrekt sind.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

kein Problem, drei Leute lesen das gleiche und
es gibt vier Meinungen dazu. ;)
Beste Grüße BiBu
Mit BilMoG und dem Wegfall von § 254 HGB ist alles anders ...
Hallo Renate,

könntes du bitte etwas genauer beschreiben was du meinst, ansonsten müsste ich den Beitrag entfernen, da er nichts zum Thema beiträgt.

Ich sehe hier auch gerade keinen Zusammenhang zwischen HGB und ESTG.

Gruß Reaper
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