Fragen zu Verpflegungsmehraufwand

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Fragen zu Verpflegungsmehraufwand
Hallo allerseits,

ich wüsste gerne wie man das hier handhaben kann. (und nein ich zocke meine Freunde hier nicht deswegen ab)

Eine Freundin von mir ist Autorin. Wir verbringen hier und da längere Zeit zusammen, da ich beruflich blogge und sie mir unentgeltlich Schreibcoaching gibt, aber auch mal meinen Text lektoriert usw. (stehe da noch am Anfang). Dies erfüllt ja einen betrieblichen Zweck für mich.

Ich könnte doch in dem Fall Verpflegungsmehraufwand nutzen wenn ich mehr als 8 Stunden bzw. auch mehr als einen ganzen Tag bei ihr bin, da dies ja einen betrieblichen Zweck erfüllt.

Eine andere Frage dazu wäre, wenn wir dabei irgendwo in einem Cafe nebenher speisen und ich dies als Geschäftsessen absetze. Da dies ja für mich betrieblich veranlasst ist. Wir haben in dem Fall ja eine geschäftliche Beziehung, wenn jetzt auch in dem Fall kein Geld an sie fließen würde.

Da ich für 2016 die Kosten für mein Fahrzeug wechseln will wüsste ich, wie das ist, wenn man bei Fahrtenbuch dann den Weg zurück in die Betriebsstätte macht. Die kann man ja in dem fall als Geschäftskosten ansetzen. Wenn ich aber von der Freundin heimfahre, wären das Privatkosten. Sehe ich das so richtig? Will da mit dem Gedankengang nicht falsch liegen.

Nächster Fall.

Eine andere Freundin hilft mir bei bestimmten geschäftlichen Dingen, dazu bin ich dann bei ihr. Es findet kein Geldaustausch statt. Aber da ich eine zweite Person brauche, hilft sie mir. Ich sehe auch hier einen Geschäftsvorfall. Daher ist der Verpflegungsmehraufwand gerechtfertigt.

Für Nachbesprechungen, da dies teilweise länger als einen halben Tag dauert, gehen wir essen, da sie Berufspendlerin ist und wir somit nicht wirklich gemeinsam Essen machen können. Auch dient das naja hier scheiden sich die geister natürlich um ein Geschäftsessen, da sie auch wenn wie gesagt unentgeltlich eine Geschäftspartnerin wäre, wenn auch nur privat.

Ok ok ich merk schon viel zu viele Informationen. Aber ich denke so habt ihr ein gutes Bild auf was ich hinaus will.

Was geht, was nicht und wie sieht es mit den Fahrtkosten dabei aus das ich aufgeführt habe?



Funktioniert das so mit dem Verpflegungsmehraufwand?
Hallo Winde,

das sind ganz schön viele Fragen auf einmal. Hast du dazu mal hier auf dem Portal gesucht? Es gibt da tolle, leicht verständliche Artikel zu den Themen Reisekosten und Bewirtung. Die beantworten wahrscheinlich die meisten Fragen.
z.B.:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Bewirtung.html
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Einfacheres-Reisekostenrecht-ab-2014.html

Viel Erfolg
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

vielen Dank für deine Antwort.

Jetzt weiss ich zumindest das dies eher ein geschäftlicher Anlass ist.

Die Frage bei den zwei Situationen ist, erkennt das Finanzamt in diesen Situationen, solche Personen als "Geschäftspartner" an oder nicht? Da dies ja einen geschäftlichen/betrieblichen Hintergrund hat und man jetzt nicht direkt zum plauschen vorbeikommt und einfach mal Verpflegungsmehraufwand geltend macht bzw. es als Geschäftsessen absetzt.

Wie würdest du das sehen. Wenn man sich hier wirklich ausschließlich im Sinne für die eigene Firma, Selbstständigkeit bla bla bla trifft, auch wenn kein Geld fließt, wären dies dann auch Geschäftspartner?

In der Beweispflicht bei Zweifel, wäre ich ja so oder so, das dies wirklich einen geschäftlichen/betrieblichen Hintergrund hat.

Für mich ist die Sache klar. Es ist es. aber gut ich kann dabei 3 Leute fragen und alle sagen neee, an den und den Gesichtspunkten sind die Personen keine Geschäftspartner.

Würde mich da über deine und Einschätzungen anderer sehr freuen.
Noch ein Zusatz, ein bekannter meinte, weil er vor kurzem auch mit seinem Steuerberater darüber geredet hat.

Wenn ich das so wie ich es schildere als Verpflegungsmehraufwand angebe, könnte die Leistung meines gegenübers als geldwertiger Vorteil angesehen werden und zu echt üblen Nachzahlungen führen meinerseits. Weil die dann die Leistung schätzen würden und das würde den Vorteil des Verpflegungsmehraufwandes massiv überschreiten.

Ich frage lieber nochmal, als das ich gleich darauf vertraue. Kann das wirklich so gesehen werden?
Hallo,

du hast es dir ja selbst durchgelesen. Du kannst bei Geschäftsreisen die Verpflegungspauschale usw., also alles was unter Reisekosten fällt ansetzen.
Auch kannst du einen Geschäftspartner bewirten.

Aber natürlich kann das Finanzamt auch prüfen. Ob deine Geschäftspartner dann nachweisbar existieren oder  du die betriebliche Veranlassung deiner Geschäftsreise/Geschäftsessen nachweisen kannst, liegt wohl in deinem Ermessen bzw. kann dir hier wohl kein Dritter garantieren, bei so Konstellationen "ehrenamtliche" Freunde und Bekannte usw.

Wenn du eine Garantie möchtest, musst du einen Steuerberater kontaktieren, der haftet dann im Zweifelsfall.  :green:


schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank für deine Antwort Maik (Sroko).

Ich habe jetzt zusätzlich einen Steuerberater angefragt. Auch Privatpersonen sind Geschäftspartner (z. B. ja auch bei Versicherungsmakler). Gerade Versicherungsmakler haben oft Beratungen ohne das am Schluss was rauskommt bzw. kein Versicherungsabschluss stattfindet.

Auch wenn kein Geld fließt, so ist das eine Förderung des eigenen Geschäftes bzw. Geschäftsvorfall wo Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann, genauso auch die Geschäftsessen, wenn diese tatsächlich einen betrieblichen Grund haben.

Ehrenamtlich, wie süß. Danke. Naja man ist füreinander halt da freundschaftlich. In jeder Freundschaft ist irgendwo ein Geben und Nehmen. So ist man halt gegenseitig füreinander da und unterstützt sich als Freunde. Ohne das es gleich für das Finanzamt illegal erscheinen mag/muss.

Also einen geldwertigen Vorteil sieht auch der Steuerberater nicht. Das muss schon ziemlich krass sein, das die dann schätzen würden und mit welchen Betrag zu welcher tatsächlichen Arbeit wird hier angerechnet. Da müsste ja der Schreibcoach 9 Stunden die ganze zeit wie ein Hubschrauber um dich schwirren. Das wäre auch meiner Freundin zu viel.

Also ich habe für mich eine zwar nicht 100% Lösung. Aber damit wäre durch deine Antwort die mich zusätzlich nochmal animiert hat nachzufragen, diese Unklarheit zu gefühlt 99% jetzt mal weg. Erklären könnte ich dies in aller Ausführlichkeit dem Finanzamt auch. Kein Problem. Ich habe hier nichts zu verschleiern.

Hoffe das das Thema für andere auch interessant sein könnten, wenn sie danach suchen.

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Hallo,

klar, danke für deine Rückmeldung!
Ich denke mal das es so kein Problem ist, aber wenn du im Monat 10 mal Essen mit einem Freund und 20 "ehrenamtliche"Geschaftsreisen hast 😎 dann vielleicht doch.

Eine Geschäftsreise kann ja auch sein, wenn du dir etwas anschaust 😃

Viel Erfolg bei deinem Geschäft !

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Klar solange sich das im Ramen hält, wo wäre das das problem. In kürze arbeite ich mit einer Freundin für 3 Monate in ihren Räumen in einer weiter entfernten Stadt. Da ist zweifelsfrei anerkannt das da Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann. Da gab mir sogar mein Steuerprüfer grünes Licht.

Aber nichts ist in Stein gemeiselt.

Ich dank dir für deine Mühe.
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