gerne möchte ich mich erst einmal vorstellen.
Mein Name ist Jens und bin seit kurzem als Frischling mit einem Kleingewerbe im Online Handel tätig.
Natürlich schlage ich mich wie zig andere auch durch den Steuer-Jungle und hoffe hier einige meiner Fragen beantwortet zu bekommen.
Es sind so viele Fragen und hoffe hier nach und nach einige Antworten zu finden.
Folgendes Szenario:
Ich bin wie gesagt Kleinunternehmer (unter 17500) allerdings mit Ust-ID und nutze die Kleinunternehmerregelung nach §19. Ergo weise ich ja bei meinen Verkäufen keine Mwst aus. Demnach reicht ja eine EÜR.
Ich beziehe bei einem niederländischen Hersteller Waren über den innergemeinschaftlichen Erwerb.
Dieser schreibt mir allerdings nur eine Netto Rechnung ohne deren Mwst aus, da für die Bestellungen die Ust-ID mit angegeben werden musste.
Somit wurde mit beim FA mitgeteilt, das ich für diese Rechnungen eine Umsatzsteuervoranmeldung eben mit unserer 19%Mwst durchzuführen habe.
Das kann ich nachvollziehen.
Nun aber meine Fragen:
Wie verhält sich allerdings dann mit der EÜR?
Kann ich diese dennoch einfach durchführen und nehme quasi die addierte Jahressumme der Umsatzsteuervoranmeldung als Ausgabe?
Letztendlich tilge ich ja nur die offene Steuerschuld.
Genau da kommen wir zu einer weiteren wichtigen Frage.
Ich benutze die WISO EÜR2014 SW.
Dort kann ich nur angeben Umsatzsteuerpflichtig oder eben nicht.
Wenn ich jetzt logisch denke, bin ich es ja auch zum Teil .
Wenn ich allerdings nicht anklicke, kann ich erst die Kleinunternehmerregelung nach §19 auswählen.
Ich hoffe Ihr habt da einige gute Tipps für mich und sage schon einmal vielen Dank für die regen Antworten.
Gruß Jens