Hallo
Hallo CP1
vielen Dank für die Antwort.
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CP1 quote: die Variante a) solltest Du nehmen.
Ich vermute Du machst eine Einnahmen/Überschussrechnung. |
Weiß ich noch nicht ganz genau.
Dazu hätte ich nämlich noch folgende Fragen:
1. a) Kann man mit Hilfe der Bilanz z. B. einen vorher privat genutzten PC als eigenkapitalfinanzierte Büroausstattung buchen und im Laufe der Jahre abschreiben?
b) Wenn ja, geht das auch, wenn der PC nur einen Wert von ca. 100,- Euro hat? Oder muss*) er als GWG sofort abgeschrieben werden? (*Ich meine hier wirklich, ob er sofort abgeschrieben werden
muss. Dass er das
darf, das weiß ich schon)
2. Kann man mit Hilfe der Bilanz Materialeinkäufe, die in 2007 getätigt wurden, als Waren- bzw. Materialbestand buchen und erst in 2008, wenn diese Materialien verarbeitet (und verkauft) werden, als Aufwand verbuchen?
3. Was ist nachteilig daran, eine Bilanz zu erstellen? Es heißt ja immer, Kleinunternehmer müssen keine Bilanz erstellen, von daher klingt es so, als sei es ein Nachteil, eine solche zu erstellen.
Möglicherweise wäre eine Bilanz für mich vorteilhafter.
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Da wäre nur eine fortlaufende Nummerierung notwendig. |
Ich habe mittlerweile gelesen, dass manche Buchhalter die Eingangsrechnung gar nicht numerieren, sondern alphabetisch geordnet abheften, und die Kunden- und Rechnungsnummern der Lieferanten übernehmen.
Es geht mir bei der Frage nach der Belege-Numerierung übrigens nicht darum, was das Finanzamt will, sondern darum, was sich in der Praxis als am besten und am praktischsten herausgestellt hat. Bei welcher Methode findet man die Belege am besten, wenn man später mal einen sucht.
Klar, zum Einbuchen wäre es am bequemsten, alles einfach nur durchzunumerieren und genau so auch abzuheften.
Viele Grüße
Simsy