Die Bücher des Kaufmanns und der Jahresabschluss müssen laut §238 und §243 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Demnach ist es wichtig festzustellen, was diese Grundsätze sind.
Es werden entsprechend ihrer Anwendung drei Arten von Grundsätzen unterschieden:
Diese sollen im Folgenden einzeln erläutert werden:
1. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Um ordnungsgemäß zu sein, muss eine Buchführung die Grundsätze des Handelsrechts befolgen. Dies trifft zu, wenn eine Buchführung eingerichtet ist und die Bücher förmlich und inhaltlich in Ordnung sind.
Der Grundsatz verlangt, dass die Angaben, die in den Büchern gemacht werden, wahr sind. Es darf nichts weggelassen oder dazugedichtet werden. Ebenfalls müssen die Buchungen übersichtlich und nachprüfbar sein.
2. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
Was ist eine Inventur ?
Mit einer Inventur wird der Bestand des Vermögens und der Schulden durch eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt wertmäßig festgestellt.
Welche Grundsätze gibt es für eine Inventur?
Der §241 HGB gibt an, dass die Inventur auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhen muss. Wichtig für eine Inventur sind die Grundsätze der
3. Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Diese Grundsätze sollen eine Verständlichkeit, Klarheit und inhaltliche Richtigkeit der Bilanz beim Lesen sichern. Wichtig für die Bilanz sind die Grundsätze der:
- Bilanzklarheit
- Bilanzwahrheit
- Bilanzkontinuität
- Bilanzidentität
Quellen:
- Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
- Kremin-Buch, B.: Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
- Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.
- Buchner, R.: Buchführung und Jahresabschluß, München 1991.
- Selchert, F./ Erhardt, M.: Internationale Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2002.
| Erstellt von Dana Klempien am 24.08.2009 |
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Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger