Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen

RSS



Im § 257 HGB hat der deutsche Gesetzgeber für alle Kaufleute verpflichtend festgelegt, welche Geschäftsunterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen. Demnach sind 10 Jahre aufzubewahren:

  • Handelsbücher
  • Inventare
  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Buchungsbelege


Unterlagen, die mindestens 6 Jahre archiviert werden müssen, sind:

  • Handelsbriefe
  • Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe


Für Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der verschiedenen Geschäftsunterlagen entstehen, müssen Rückstellungen gebildet werden, um die finanziellen Belastungen der Archivierung vorhandener und zukünftig noch hinzukommender Unterlagen tragen zu können. Da eine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Aufbewahren bestimmter Belege besteht und das Nichtbefolgen dieses Gesetzes sanktioniert wird, hat der Bundesfinanzhof am 19.08.2002 (BStBl 2003 II S. 131) die Passivierungspflicht dieser Rückstellungen festgestellt. So soll das ordnungsgemäße Archivieren gewährleistet und der Unternehmer vor Strafen geschützt werden.  

Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus den Vollkosten, die für die Aufbewahrung in einer Periode anfallen, d.h. sie umfassen sämtliche Einzelkosten und Teile der notwendigen Gemeinkosten. Dies können Raum- und Personalkosten sein, aber auch Kosten für die Anschaffung bestimmter Hard- und Software, EDV- oder Verwaltungskosten. Kosten für die Aufbewahrung nicht in § 257 geregelter Unterlagen, dürfen nicht in dieser Rückstellung angesetzt werden.

 


Erstellt von Redaktion RWP am 29.12.2008

Drucken RSS

Literaturhinweise

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

Excel Tool

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. Excel- Tool bestellen >> 

RS-Darlehensverwaltung

RS-Darlehensverwaltung.JPG
Mit RS- Darlehensverwaltung verwalten Sie ihre Darlehen einfach und übersichtlich oder planen neue. Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Darlehen in einer Übersicht. Zusätzlich wird eine Liquiditäts- übersicht mit monatlichen Zahlungsabflüssen und Zuflüssen erstellt. Excel- Tool bestellen >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !





Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

Buch-Tipp

3482635722-80px.jpgDer Anhang nach BilMoG
In diesem werden die Angaben für den Anhang sehr gut erläutert. Besonders hilfreich für den Praktiker sind dabei die rund 100 Anhangsbeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen sowie viele direkt einsetzbare Formulierungsbeispiele und Checklisten. Preis 32,80 EUR bestellen >>