Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet, die der Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. § 249 HGB regelt die Handhabung von Rückstellungen. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man z.B. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufgaben. Dem Vorsichtsprinzip folgend sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten passivierungspflichtig (§ 249 Abs. 1 HGB).

Sie gehören zu den sogenannten Schuldrückstellungen, die eine ungewisse Rechtsverpflichtung gegenüber Dritten darstellt – im Gegensatz zu Aufwandsrückstellungen, die eine Selbstverpflichtung anzeigen. Angesetzt werden sie z.B. für Steuernachzahlungen, Prozessrisiken, Eventualverbindlichkeiten.

Da ein Unternehmen zur vollständigen Angabe aller Vermögenssachverhalte angehalten ist, müssen auch vermögensschmälernde Verpflichtungen ausgewiesen werden, auch wenn sie ungewiss sind. Die Rückstellungen stehen somit für Schulden, die noch nicht weiter konkretisiert sind, aber für die Gläubiger oder sonstige Bilanzinteressenten erkennbar sein sollten.

Die Rückstellungen stehen für Schulden, die noch nicht weiter konkretisiert sind, aber für die Gläubiger oder sonstige Bilanzinteressenten erkennbar sein sollten. Da ein Unternehmen zur vollständigen Angabe aller Vermögenssachverhalte angehalten ist, müssen vermögensschmälernde Verpflichtungen ausgewiesen werden, auch wenn sie ungewiss sind. 

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind Schulden, bei denen die spätere Auszahlung und deren Höhe zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. Sie stellen voraussichtliche Auszahlungen dar, die bereits am Bilanzstichtag als Aufwand erfasst worden sind. Diese Rückstellungsposition beinhaltet den größten Teil der gebildeten Rückstellungen. 


Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Handelsrecht

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten müssen gem. § 249 HGB gebildet werden. Dem Vorsichtsprinzip folgend sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten passivierungspflichtig. Ihre Passivierung dient dazu, Ausgaben den zugehörigen Erträgen periodenrecht zuzuordnen. Die Passivierungspflicht ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
  • das Vorliegen einer Außenverpflichtung, d. h. es muss eine bürgerlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestehen (z. B. Zahlung von Gewerbesteuer) – im Gegensatz zu Aufwandsrückstellungen, die eine Selbstverpflichtung anzeigen
  • gewisse Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
  • die Höhe und das Eintreten einer Verpflichtung müssen am Abschlussstichtag ungewiss sein

Angesetzt werden diese  z.B. für Steuernachzahlungen, Körperschaftsteuern, Sanierungskosten, Prozessrisiken, Eventualverbindlichkeiten, Schadenersatzverpflichtungen.

Die Bewertung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ist in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und  § 253 Abs. 1 S. 2 HGB geregelt. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB –Vorsichtsprinzip- soll sicherstellen, dass Verbindlichkeiten nicht zu gering bewertet werden.

Nach § 253 Abs. I S. 2 HGB ist die Bewertung von ungewissen Rückstellungen in der Höhe begrenzt. Sie sind nur in der Höhe des Betrages anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags sind dabei etwaige Preis- und Kostenänderungen einzubeziehen.

Seit 2010 dürfen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten  mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wegen des Abzinsungsgebots in § 253 I S. 2 HGB auf ihren Barwert diskontiert werden. Bis 2010 durften Rückstellungen nur abgezinst werden, wenn die zu Grunde liegenden Verpflichtungen einen Zinsanteil enthielten. Ansonsten bestand ein Abzinsungsverbot (>> Mehr zum Thema "Bewertung von Rückstellungen").

Gem. § 266 (3) HGB sind Rückstellungen in Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen zu unterteilen. Pensions- und Steuerrückstellungen werden also gesondert ausgewiesen. Pensionsrückstellungenen sind zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu bilden und bei der Pensionszahlung aufzulösen bzw. aufzustocken.

Die Buchungssätze lauten:
  • Lohnaufwand an Pensionsrückstellungen 
  • Pensionsrückstellungen an Geldkonto

Sonstige Rückstellungen sind unter den sonstigen Rückstellungen zu erfassen, und im Anhang zu erläutern (§ 285 Nr. 12 HGB).

Die allgemeine Formulierung des Buchungssatzes lautet:
  • Aufwand an Rückstellung

Nach dem Steuergesetz (§ 5 I EStG) gilt für die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz. Nach diesem Prinzip sind handelsrechtlich passivierungspflichtige Rückstellungen grundsätzlich in der Steuerbilanz zu passivieren. Die Bewertung ungewisser Rückstellungen erfolgt steuerrechtlich als auch handelsrechtlich nur in der Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Beispiel

Ein Angestellter des Unternehmens X hat im Oktober 2005 Klage gegen eine fristlose Kündigung eingereicht. Der beauftragte Anwalt der Firma hält die Prozessaussichten für ungünstig und rechnet bei einer Niederlage mit Prozesskosten in Höhe von 1000 €. Außerdem wäre in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von 10.000 € wahrscheinlich.

Das Unternehmen bucht daher zum Bilanzstichtag am 31.12.2005: 
  • Sonstige Aufwendungen an Rückstellungen für ungewissen Verbindlichkeiten 11.000 €

Sollte der Prozess entgegen der Erwartungen gewonnen werden, so ist die Rückstellung wieder aufzulösen und als periodenfremder  Ertrag zu verbuchen. Verliert das Unternehmen jedoch, so wird die Rückstellungssumme zur Tilgung der Prozesskosten sowie der Abfindung genutzt.


Literaturverzeichnis
  • Coenenberg, A.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 16. Aufl., Landsberg/Lech 1997.
  • Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.
  • Schultz, V.: Basiswissen Rechnungswesen, 4. Aufl., München 2006.



letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 17.10.2023

Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Schleifring GmbH
In Kürze: Bei SCHLEIFRING erwartet Sie in unserem international ausgerichteten, produzierenden Unternehmen eine vielseitige Controlling-Rolle mit großem Gestaltungsspielraum. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.