Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten, die eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag vor (§ 253 Abs. 1 HGB). Da der Betrag bei Rückstellungen nicht bekannt ist, werden diese in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Eine Abzinsung der Beträge ist handelsrechtlich nicht vorgesehen, da dies gegen das Realisationsprinzip verstoßen würde, es sei denn, die zugrunde liegende Verbindlichkeit einer Rückstellung enthält einen Zinsanteil. In diesem Fall dürfen Rückstellungen abgezinst werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ansonsten besteht ein Abzinsungsverbot. 

Handelsbilanz 

Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten, die eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag vor (§ 253 Abs. 1 HGB). Da der Betrag bei Rückstellungen nicht bekannt ist, werden diese in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). 

Bis 2010 war eine Abzinsung der Beträge handelsrechtlich nicht vorgesehen, da dies gegen das Realisationsprinzip verstoßen hätte, es sei denn, die zugrunde liegende Verbindlichkeit einer Rückstellung enthielt einen Zinsanteil. In diesem Fall durften Rückstellungen abgezinst werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ansonsten bestand ein Abzinsungsverbot. 

Seit 2010 sind Verbindlichkeiten nicht mehr zu ihrem Rückzahlungsbetrag, sondern zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags sind dabei etwaige Preis- und Kostenänderungen einzubeziehen. Preis- und Kostenänderungen lassen sich beispielsweise aus Branchentrends ableiten. 

Nunmehr besteht gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ein Abzinsungsgebot. Die Abzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 II 4 HGB). Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht und liegt zwischen 4 und 6 %.


Die Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, sind von der Abzinsung ausgenommen. Dies gilt nicht nur für kurzfristige Rückstellungen, sondern auch für langfristige Rückstellungen im letzten Jahr ihrer Laufzeit. Wie der abgezinste Rückstellungsbetrag buchhalterisch erfasst werden soll, lässt der Gesetzgeber offen. Nach herrschender Meinung sind zwei Möglichkeiten zur Ersterfassung von langfristigen Rückstellungen zugelassen. 

Nach der Bruttomethode wird zunächst die Rückstellung in Höhe des gesamten geschätzten Erfüllungsbetrags aufwandswirksam im Betriebsergebnis erfasst. In einem zweiten Schritt wird der Erfüllungsbetrag abgezinst. Der daraus resultierende Zinsertrag wirkt sich im Finanzergebnis gewinnerhöhend aus und führt zu einem höheren Finanzergebnis bzw. einem niedrigeren operativen Ergebnis.

Bei der Nettomethode sind Rückstellungen nur abgezinst mit dem Barwert zu erfassen. Dabei bleibt das Finanzergebnis unverändert und das operative Ergebnis fällt höher als bei der Bruttomethode aus. Veränderungen durch den Zinsaufwand ergeben sich erst in den Folgejahren.

In der GuV sind Erträge und Aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung gem. § 277 Abs. 5 HGB unter der Position „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ bzw. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ auszuweisen, getrennt von den übrigen Aufwendungen und Erträgen.

Die Verbindlichkeiten sind in der Handelsbilanz weiterhin mit Nennwert anzusetzen.

Steuerbilanz: Abzinsungsgebot für Verbindlichkeiten gekippt

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz regelte der Gesetzgeber 2022, dass auch in der Steuerbilanz Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht mehr abzuzinsen sind. Damit fiel ein Abzinsungsbebot für Verbindlichkeiten, das im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt. Darin schrieb der Gesetzgeber ein Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen vor: Verbindlichkeiten und auch Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag länger als 12 Monate beträgt, mussten danach mit einem Satz von 5,5% abgezinst werden.  Für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 begonnen haben, entfällt das Abzinsungsgebot. 
Wichtig: Auf formlosen Antrag enfällt das Absinsungsgebot für Verbindlichkeiten auch für frühere Geschäftsjahre, wenn der Steuerbescheid für diese Jahre noch nicht rechtskrftig ist. Laut Expertenansicht genügt als Antrag ein entsprechender Ansatz in der Steuerbilanz. Wenn eine Verbindlichkeit vorher unter Beachtung des Abszinsungsgebots passiviert wurde, ergibt sich demnach im ersten Wirtschaftsjahr ohne Abzinsung eine Gewinnminderung in Höhe des Abzinsungsvolumens.

Abzinsung von Verbindlichkeiten bis 2022

In welcher Form der Abzinsungsbetrag ermittelt werden soll, war nicht vorgeschrieben.

Zulässig waren zwei verschiedene Verfahren: Der Wert konnte einerseits mithilfe von finanz- oder versicherungsmathematischen Methoden errechnet werden, was allerdings recht zeit- und kostenintensiv war. Andererseits war auch die Ermittlung mithilfe des Bewertungsgesetzes möglich. Die §§ 12-14 BewG sollten eine schnellere und einfachere Berechnung des Abzinsungsbetrages ermöglichen. Werden diese Vereinfachungen benutzt, müssen sie einheitlich für alle Verbindlichkeiten angewandt und auch an den kommenden Bilanzstichtagen beibehalten werden.

Ausführlich lässt sich die Gesetzgebung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen beim Bundesministerium der Finanzen  nachlesen. Die Differenzen in den Wertansätzen der Handels- bzw. Steuerbilanz sind latente Steuern und werden nach  § 274 S. 1 HGB zu berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Unternehmen ermittelt am 31.12.2010 nach § 253 S.1 HGB eine Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 100.000 €, die eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Die jährlichen Gewährleistungsaufwendungen betragen 10.000 €. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Erfüllungsbetrag nach  § 253 S. 1 HGB. Hierfür werden die voraussichtlichen Kostenänderungen für den Gewährleistungszeitraum von zehn Jahren mit einbezogen, wodurch sich der Gewährleistungsaufwand jährlich um 5 % erhöht.

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Erfüllungsbetrag
10.500
11.025
11.576
12.155
12.763
13.401
14.071
14.775
15.514
16.290
132.070

Der Barwert der Rückstellung wird anhand des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Abzinsungsatzes  in Höhe von 4,87 % mit der folgenden Formel errechnet:

K0 =Kn x 1 / (1+i)n

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Erfüllungsbetrag
10.500
11.025
11.576
12.155
12.763
13.401
14.071
14.775
15.514
16.290
132.070
Barwert
10.500
10.513
10.526
10.539
10.552
10.565
10.578
10.592
10.605
10.618
105.588

2011:     K = 10.500/(1+0,0487)0 = 10.500 €
2012:     K = 11.025/(1+0,0487)1 = 10.513 €
usw.

Für 2010 muss somit gegenüber dem bisherigen Rückstellungsansatz ein Betrag von 5.588 € (= 105.588 - 100.000) addiert werden.

Nach der Bruttomethode wird die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Erfüllungsbetrag als betrieblicher Aufwand gebucht, dabei in Höhe des Abzinsungsbetrages ein Zinsertrag entsteht (§ 277 HGB).

Sonstige betriebliche Aufwendungen 32.070
an
Rückstellung für Gewährleistungen
5.588




Zinserträge
26.482

Nach der Nettomethode ist die Differenz zwischen dem bisherigem Rückstellungsansatz und dem Barwert im betrieblichen Aufwand erfasst:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.588

an

Rückstellung für Gewährleistungen

5.588

Die Handelsbilanz und GuV zum 31.12.2010 werden wie folgt dargestellt:


Handelsbilanz:

Aktiva
EUR   Passiva   EUR
Anlagevermögen   200.000   Eigenkapital   94.412
Umlaufvermögen   200.000   Rückstellung für Gewährleistungen   105.588
        Verbindlichkeiten   200.000
            200.000


GuV

GuV 01.01. bis 31.12.2010
Bruttomethode in EUR

Nettomethode in EUR
Umsatzerlöse
110.000
110.000
...



Sonstige betriebliche Aufwendungen
32.070
15.588
...



Betriebsergebnis
67.930
94.412
Zinsertrag
26.482
0
Jahresergebnis
94.412
94.412

Der Rückstellungsansatz in der Steuerbilanz zum 31.12.2010 wird gem.  § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ermittelt und sieht wie folgt aus (mit einem Satz von 5,5%):

Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Verpflichtung
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
100.000
Barwert
10.000
9.479
8.985
8.516
8.072
7.651
7.252
6.874
6.516
6.176
79.521

K0 =Kn x 1 / (1+i)n

2011:     K = 10.000 / (1+0,055)0 = 10.000 €
2012:     K = 10.000 / (1+0,055)1 =   9.479 €
usw.

 

Quellen:
  • Müller/Schmidt/Wulf: Bilanztraining, 11. Aufl., Freiburg 2008. 
  • Bundesministerium der Finanzen: Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung, Zugriff: Mai 2009




letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 16.01.2023

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.02.2012 17:17:36 - Gast

Fehler bei Bilanzausweis Bruttomethode unter sonstige betriebliche Aufwendungen.
Hier müsste 32.070 und nicht 42.070 stehen.
[ Zitieren | Name ]

09.02.2012 08:59:11 - SDepold

Sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben den Fehler behoben.

Mit freundlichen Grüßen

S. Depold
Redaktion Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

01.02.2013 09:47:23 - Gast

Hallo,
wir haben Ihr Beispiel, was sehr gut ist, im Unterricht durchgenommen. Jedoch streiten wir darüber, dass in der GuV Tabelle auf der Seite nach der Nettomethode die sonst. betriebl. Aufwendungen mit 15588 beziffert ist. Ich bin der Meinung zu den 5588 kommen noch die 10000 € von den jährlichen Aufwendungen hinzu (100.000 € / 10 jahre).
Der Lehrer ist anderer Meinung und auch einige Mitstreiter.  Die sagen da kommt nur 5888 € rein.

Würden Sie mir kurz ne Mail senden können ob meine oder die andere Meinung richtig ist und wenn warum. Vielen Dank im voraus.

MfG Petra Breuer
[ Zitieren | Name ]

15.05.2013 11:31:09 - Gast Ein Profi

Zur Beispielrechnung Abzinsung Gewährleistungsrückstellung

Die Berechnung ist falsch!

1. Bilanzausweis für das Geschäftsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010
Nach Schmalenbach ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, daher vom 1.1. bis 31.12.
Der Bilanzausweis ist bei beiden Methoden richtig.

2. GuV für das Geschäftsjahr 2010
Die GuV ist eine Zeitraumrechnung daher GuV f. d. Gj. 2010
Die GuV ist falsch. Es fehlt der richtige Aufwand, und er beträgt 132.070,00€, nämlich der Erfüllungsbetrag. In der Praxis wird die Nettomethode nicht angewendet, weil es sie nicht gibt! Es gilt § 246 Abs. 2 HGB (nachlesen).
Jahresergebnis: 110.000 ./. 132.070=BE -22.070,00 + 26.482= JÜ 4.412

3.Buchungen
per s.b.Aufwendungen 132.070€ an Rückstellung für Gewährleistung 132.070€

per Rückstellungen für Gewährleistungen 26.482 an Zinsen und ähl. Erträge 26.482€

4.Abzinsung
Die Abzinsung ist nicht richtig. Die Rückstellung muß entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst werden. Hier wird über die gesamte Laufzeit nur ein Zinssatz angewandt.
Ab dem Jahr 2011 wird wieder aufgezinst! Grund: Am Ende der Laufzeit muß sich Zuführung/Verbrauch, Zinsaufwand/Zinsertrag ausgleichen. Dies ist hier nicht geschehen.

5. Ausweis für 2011
Stand 1.1.2011: 105.588 ./: Inanspruchnahme 10.500 + Zinsaufwand 4632= Stand 31.12.2011   99.719
[ Zitieren | Name ]

19.06.2013 10:23:46 - Gast

Zinsaufwand 4632 ??
[ Zitieren | Name ]

18.07.2013 12:15:34 - Gast Ein Profi

Entwicklung der Gewährleistungsrückstellung in den Geschäftsjahren 2010 bis 2020

Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999 waren Rückstellungen mit dem Betrag zu bewerten, der auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Verhältnisse erforderlich war, um die Verpflichtung zu begleichen (d.h. ohne Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen und ohne Abzinsung).
Letztlich führt das Abzinsungsgebot (in unserem Beispiel rd. 26.000€) zu einer erheblichen Unterdotierung der Rückstellung und damit aus handelsrechtlicher Sicht zu einer Besteuerung von Scheingewinnen in 2010 (15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli von 26.000€ sowie Gewerbesteuer).
Wir haben also im ersten Schritt den Wert der Rückstellung künstlich in einem Jahr vermindert (abgezinst) und zahlen hierfür Steuern (kummulierter „Gewinn“ der Jahre bis 2020). Im zweiten Schritt erfolgt die jährliche Aufzinsung der Rückstellung (Periodenerfolg!!). Die Gewinnminderungen durch die Aufzinsung erfolgen dagegen ratierlich bis 2020. Am Enge der Laufzeit ist die Rückstellung verbraucht, Zinsertrag und Zinsaufwand gleichen sich dann im Jahr 2020 aus.

Nachfolgend Bilanz- und GuV -Ausweis in den Jahren:

                    2010         2011          2012        2013        2014         2015        ........2020
Stand 1.1     132.068     105.587    99.719     93.013     85.402      76.815           16.289
Zuführung             0                0             0              0               0            0                      0
Verbrauch             0       -10.500    -11.025    -11.576     -12.155    -12.763         -16.289
Zinsaufwand         0           4.632       4.319       3.965        3.121       2.617                    0
Zinsertrag      -26.481               0              0              0                0             0                    0
Stand 31.12. 105.587      99.719     93.013     85.402       76.815     67.173                   0
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d)
Zahlen sind deine Welt und du brennst für buchhalterische Themen? Dann bist du hier richtig. Dr. Ausbüttel ist ein stark wachsendes, zukunftsorientiertes Familienunternehmen aus der MedTech-Branche mit über 180 Mitarbeitern in Dortmund, dem Herzen Westfalens. Als Hersteller von Medizinprodu... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (m/ w/ d) – Teil-/ Vollzeit, hybrid
Wir sind ein innovatives Leipziger Design- und Technologie-Unternehmen, das hochwertige Fahrradschlösser auf Textilbasis herstellt. Die tex–lock-Produkte werden in unserer hauseigenen Manufaktur entwickelt, designed und produziert und erfüllen höchste Ansprüche an Sicherheit und Komfort. Mit unse... Mehr Infos >>

Referent* Konzernrechnungswesen
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Kaufmännische Sachbearbeitung (m/w/d) in der WEG- und Mietverwaltung
Die Palatin Hausverwaltungen GmbH betreut seit mehr als drei Jahr­zehnten erfolg­reich einen Immobilien­bestand von über 8.000 Wohn- und Teil­eigentums­einheiten in rund 200 WEG-Objekten sowie mehr als 1.500 Miet­verwaltungen in der Region Rhein-Neckar-Kreis und Rhein-Main-Gebiet. Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Wir sind die Mecklenburgische heute: Ein traditionsbewusstes Versicherungsunternehmen, das durch besonders engagierte Mitarbeiter (m/w/d) im Innen- und Außendienst bereits über 225 Jahre erfolgreich am Markt bestehen konnte. Für die Mecklenburgische von morgen suchen wir begeisterte Mensc... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (M/W/D)
Wir bei ARNOLD verfolgen das Ziel, nachhaltiges Handeln in allen Bereichen unseres Schaffens zu verankern. Über 1.400 Mitarbeitende treiben täglich den Fortschritt im Bereich der Verbindungs- & Kaltumformtechnik voran. Damit sorgen sie dafür, dass unsere Kunden ihre großartigen Innovationen erst ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.