eine sehr interessante Diskussion.
Ich sehe es so wie Ansimi.
Die Rechnungsnummer muss schon fortlaufend sein wie in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG gefordert.
Gustav‘s angeführte Ergänzung der OFD Koblenz sagt ja nur aus,
dass Rechnungsnummern nicht nur aus Zahlen bestehen müssen.
Zitat |
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„Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend…“ |
Und zum Schluss wird ja auf Abschnitt 185 Abs. 10 UStR verwiesen!
Und dort steht:
Zitat |
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Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) (10) Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden. |
Gruß
Andreas