Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Informationen, Beispiele, Buchungen

Wolff von Rechenberg
Was Unternehmer zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wissen müssen, hat das Rechnungswesen-Portal zusammengefasst.

Über Jahre galt die steuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) als Dauerbaustelle. Auf Änderungen folgten Änderungen und Korrekturen der Änderungen. Was Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler über die aktuelle Rechtslage zu GWG wissen sollten, erklärt der Ratgeber "GWG - Aktuelle Grenzen und Praxistipps".

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Der Nettopreis zählt

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind nach § 6 Abs. 2 EStG abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Der Fiskus sieht drei Möglichkeiten vor, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abzuschreiben. Die Regeln richten sich nach der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein einzelnes Wirtschaftsgut. Dabei zählen immer die Nettoanschaffungskosten. Das gilt auch für Kleinunternehmer die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der Gesetzgeber hat drei Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen:
  • Die Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle.
  • Die Sofortabschreibung für alle GWG bis 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Die Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für alle GWG zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro (§ 6 Abs. 2a EStG).
  • Die Digital-AfA für Digitalgeräte und Software. Sie dürfen in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.


Ratgeber: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) hat eine bewegte Geschichte. Bis zum 31. Dezember 2007 durften GWG sofort abgeschrieben werden. Die Rechtslage bis 2007 beschreibt der Ratgeber "GWG-Regelungen bis 2007".

2008 führte der Gesetzgeber die sogenannte Pool-Abschreibung für GWG im Wert von 150 bis 1.000 Euro ein. Damit durfte nur noch bis 150 Euro sofort abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen mussten Unternehmen über fünf Jahre abgeschrieben. Die Unterschiede beschreibt der Fachartikel "Abschreibung GWG".

Seit 2010 gilt wieder die Grenze von 800 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Pool-Abschreibung besteht jedoch weiter. Grenzen und Regeln für die Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Praxisbeispielen und Buchungstipps bietet der Artikel "Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Beispiele und Buchung".

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Gesetzgebung von 2007 bis Heute

Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden Güter bezeichnet, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einen gesetzlich bestimmten Betrag nicht übersteigen.  Diese können entweder direkt in den Aufwand gebucht oder bereits im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Die dabei bestehenden gesetzlich festgelegten Grenzen haben sich in den letzten Jahren oft verändert. Das erschwert gerade dem Einsteiger die Buchung von GWG. Das Rechnungswesen-Portal bietet einen Überblick.
  • 2021: Die Digital-AfA erlaubt Unternehmen, Computerhardware und Software ohne Wertbegrenzung im Jahr der Anschaffung abzusetzen. Das Gesetz gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 begonnen haben.
  • 2018: Anhebung der Grenzen für die Sofortabschreibung auf 800 Euro bzw. auf 1.000 Euro für die Sammelabschreibung. Die Untergrenze steigt auf 250 Euro.
  • 2010: Wiedereinführung der Sofortabschreibung für GWG bis 410 Euro sowie der Regelabschreibung. Für höherwertige GWG bleibt die Abschreibung des Sammelpostens (Poolabschreibung) erhalten.
  • 2008: Neuregelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter durch Unternehmenssteuerreform. Neue Grenzen für GWG: 150 Euro bis 1.000 Euro. Alle GWG müssen in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben werden.
  • 2002: Mit Einführung des Euro wird die Grenze für GWG auf 410 Euro festgesetzt.
  • Bis 2001: Bis 800 DM galten Wirtschaftsgüter als GWG und waren sofort absetzbar.

Stand: 2021




letzte Änderung W.V.R. am 16.11.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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