Umsatzsteuer - Die wichtigsten Anwendungsfälle im In- und Ausland

Alexander Wildt
Für Unternehmer, die Waren in das Ausland liefern oder Dienstleistungen für im Ausland ansässige Unternehmen erbringen, gibt es im Umsatzsteuerrecht einige von der Behandlung im Inland abweichende Regelungen. Insbesondere auch durch die aktuellen Änderungen im Rahmen des Mehrwertsteuerpaketes 2010 sind diese Regelungen schwer verständlich für den Unternehmer, der nur gelegentlich etwas ins Ausland liefert oder eine sonstige Leistung erbringt.

Werden die Umsatzsteuer-Besonderheiten bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet (EU) bzw. Ausfuhrlieferungen bei der Erstellung oder Prüfung einer Rechnung nicht beachtet, kann dies zu hohen USt.-Nachzahlungen bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt führen.

Wir stellen daher im Folgenden die allgemeinen Regelungen und in zwei gesonderten Beiträgen auch Sonderfälle sowie die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fälle für Lieferungen oder Leistungen ins Ausland vor.


Zur Beurteilung jeden Falls ist es zunächst erforderlich in Lieferung oder sonstige Leistungen an Unternehmen zu unterscheiden. Für weitere Informationen bitte auf den Titel des jeweiligen Bereichs klicken.

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Unternehmen >> 
  1.   Fall (Lieferung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Lieferung Inland zum EU-Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Lieferung Inland zum Drittland)

Umsatzsteuer bei Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen >>
  1.   Fall (Erwerb Inland vom Inland)
  2.   Fall (Erwerb Inland vom EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Erwerb Inland vom Drittland) 

Umsatzsteuer bei sonstige Leistungen an Unternehmen >>
  1.   Fall (Leistung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Leistung Inland zum EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Leistung Inland zum Drittland)

Umsatzsteuer bei Erhalt von sonstigen Leistungen durch Unternehmen >>
  1.   Fall (Leistung Inland vom Inland)
  2.   Fall (Leistung Inland vom EU Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Leistung Inland vom Drittland)

Umsatzsteuer bei Lieferungen an private Personen und Nicht-Unternehmen >>
  1.   Fall (Lieferung Inland zum Inland)
  2.   Fall (Lieferung Inland zum EU-Gemeinschaftsgebiet)
  3.   Fall (Lieferung Inland zum Drittland)

Sonstige Leistungen an private Personen und Nicht-Unternehmen >>




letzte Änderung A.W. am 11.01.2024
Autor(en):  Alexander Wildt
Bild:  © PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Alexander Wildt
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Seiten: 1 2 Vor

18.11.2010 22:56:07 - Gast

Hallo, ich muss ganz dringend raus finden was Inn- und Ausland im Umsatzsteuergestz ist also welche lander sind im UStG Innland und welche sind Ausland ich brauch ganz dringend da eure hilfe ich finde sonst nichts weiter im Internet. :denk:

Liebe Grüße Sarah  :wink1:
[ Zitieren | Name ]

19.11.2010 08:17:30 - Redaktion

Hallo Sarah,

die Frage solltes du im Forum stellen, hier wird dir mit Sicherheit geholfen.

Als kleinen Tipp schaue mal ins Umsatzsteuergesetz in den §1 Abs. 2 und 2a UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion vom Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

30.05.2013 15:41:48 - Peter

Liebe Nutzer,

ich habe eine umsatzsteuerliche Frage:

Ein Unternehmer aus Deutschland verkauft Ware an einen chinesischen Unternehmer in China, die Ware bleibt in Deutschland. Im nächsten Schritt verkauft der Chinese die Ware an einen deutschen Unternehmer.

Wie sieht es in diesen beiden Fällen mit der Umsatzsteuer aus? Der Chinese hat in Deutschland keine Betriebsstätte.
[ Zitieren | Name ]

16.11.2013 20:48:09 - Gast

Beim Warenverkauf gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung beginnt, §3 Abs. 5a i.V.m. Abs. 6 UStG.
Wenn also der Deutsche Unternehmer die Ware an den chinesischen Unternehmer verkauft und dieser die Ware in Deutschland lässt, ist dies auf jeden Fall nach deutschem Gesetz steuerbar.
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24.04.2014 16:40:10 - Gast

Hallo,
habe eine Umsatzsteuerpflichte Frage

ein Unternehmen in DE verkauft Ware an ein anderes Unternehmen in DE.
Die Ware wird AB Werk übernommen und geht ins 3.Land.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Umsatzsteuer aus?
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25.04.2014 09:12:47 - Gast

Hallo,
das sind sehr wenige Informationen. Da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt, müsste das Geschäft für das verkaufende Unternehmen steuerfrei sein. Allerdings verlangt das Finanzamt eine Gelangensbestätigung. Kann das verkaufende Unternehmen diese nicht vorlegen, kassiert das FA am Ende doch die Umsatzsteuer. Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Gelangensbestaetigung-Fallen-bei-innergemeinschaftlicher-Lieferung-in-der-EU-vermeiden.html
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03.07.2014 14:42:24 - Meike Hoffeld

Hallo,

ich habe auch eine Frage:

Sachverhalt:

1. Ein portugiesisches Unternehmen bestellt bei einem schweizer Unternehmen.
2. Der Schweizer bestellt bei einem deutschen Unternehmen, welches auch ein        verbundenes Unternehmen ist.
3. Der Deutsche bewegt die Ware nach Portugal.

Wer muss eine Intrastattmeldung abgeben und wie wird die UST behandelt?

Ich würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekommen  ;)
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11.08.2014 11:25:40 - Gast

Hallo zusammen!

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland und wollen Taschen aus Fernost, vor allem China, zu unseren Kunden in der Schweiz im Streckengeschäft einführen. Jetzt wissen wir nicht, wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält. Ich habe diesbezüglich auch schon mit der IHK telefoniert, aber es wurde mir dort sehr umständlich erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kompliziert ist. Meine Frage an die IHK war: "Welchen Nachweis brauche ich um zu belegen, dass die Ware direkt von China in die Schweiz ging, um unsere Rechnung an den Schweizer Kunden Umsatzsteuerfrei auszustellen. Reicht da die Speditionsbescheinigung mit der Rechnung der Spedition? Ein ABD gibt es ja in dem Fall nicht".

Wir haben zwei verschiedene Fälle.

1) Wenn unser Kunde kein eigenes Zollkonto besitzt, laufen die Einfuhren über unser Aufschubkonto, obwohl die Ware direkt in die Schweiz geliefert wird. Dürfen wir die Ware in diesem Fall umsatzsteuerfrei an unseren Kunden berechnen?

2) Im zweiten Fall besitzt der Kunde eine eigene Zollnummer mit eigenem Aufschubkonto. In dem Fall läuft die Verzollung direkt über unseren Kunden. Dürfen wir diese Ware umsatzsteuerfrei berechnen?

Ich hoffe, ich habe mich deutlich und verständlich ausgedrückt. Ich bin leider kein Profi.

Bitte dringend um Hilfe!
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11.08.2014 12:51:51 - Gast

Hallo,

ich habe das gerade gelesen. Verstehe ich das richtig? Ihr macht solche Geschäfte OHNE Steuerberater :o  :o Wenn euch die Erläuterungen der IHK schon zu kompliziert waren, dann solltet ihr wissen: Die Umsatzsteuer ist noch viel komplizierter.  Ihr braucht ganz dringend einen Steuerberater mit Erfahrung in der Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften. Ganz dringend! Innergemeinschaftlich bräuchtet ihr eine Gelangensbestätigung. http://www.rechnungswesen-portal.de/News/Gelangensbestaetigung-Verschaerfte-Nachweispflichten-bei-EU-Lieferungen.html

Viel Erfolg
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18.09.2014 17:39:37 - Liha

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer:

Eine Firma mit Sitz in Deutschland (Inland) hat eine deutsche und eine französische Umsatzsteuer-Identnummer, aber keine französische Betriebsstätte. Sind innergemeinschaftliche Erwerbe mit der französischen UST-ID auch in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben und wenn ja: In welcher Position?

(Deutscher Lieferant liefert für das deutsche Unternehmen Ware nach Frankreich, unter Verwendung der französischen UST-ID des Erwerbers)

Danke für die Hilfe!!
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10.11.2014 11:15:15 - Gast

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland hat bei uns Ware bestellt und uns gebeten, diese direkt zu seinem Kunden in die Schweiz zu senden. Dies ist ja auch kein Problem, allerdings bat mich unser Kunde auch, ihm eine umsatzsteuerfreie Rechnung zuzusenden.
Ist dies richtig?? Meines Wissens betrifft die Steuerfeiheit nur die Rechnung zwischen ihm und seinem Kunden, nicht aber zwischen uns und unserem Kunden!??

Kann mir hierzu jemand schnell helfen??

Danke, Matthias
[ Zitieren | Name ]

12.11.2014 16:32:56 - wvr

Liebe Leser,

bitte stellen Sie inhaltliche Fragen in unserem Forum. Die Kommentare werden in der Suchfunktion im Forum nicht angezeigt. Nutzer des Forums können Ihnen also nicht helfen, wenn Sie eine Frage als Kommentar unter dem Artikel stellen.  Die Kommentare dienen nur für Anmerkungen oder Fragen zum Artikel.

Vielen Dank
wvr
[ Zitieren | Name ]

10.12.2014 11:48:37 - Gast

Ich habe eine kleine Frage.

Ich bin mit Auslandswohnsitz fuer den Zahlung der Mwst befreit, entsprechende Dokumente liegen vor. Ich habe in Deutschland etwas bestellt und an eine deutsche Lieferadresse liefern lassen da ein Versand an meine auslaendische Adresse nicht moeglich war. Mit einem Proof of transport habe ich nachgewiesen dass ich die Artikel an meinen auslaendischen Wohnsitz ueberfuehrt habe. Die hiesigen Behoreden haben mir bescheinigt dass ich die Mwst nicht zahlen muss. Der deutsche Haendler weigert sich die Mwst zu erstatten.
/
Ist dieses rechtens
[ Zitieren | Name ]

23.09.2015 11:11:12 - Gast

Hallo zusammen,

wie ist es, wenn ich als deutscher Gewerbetreibender für eine schweizerische Firma in der Schweiz EDV-Dienstleistungen erbringe. Weise ich Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus? Wenn ja, welche (deutsche oder schweizerische) und an wen muss ich diese weiterführen?

Gruß

KUB
[ Zitieren | Name ]

23.09.2015 15:18:32 - wvr

Liebe Leser,

bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Fragen zu Einzefällen stellen Sie bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

26.11.2015 15:12:23 - Prolog15

Hallo in die Runde,

eine kurze Frage zu folgender Konstellation:

Ein deutsches Unternehmen erbringt eine Dienstleistung im Inland. Der Kunde hat jedoch seinen Firmensatz in den Vereinigten Staaten. Wie sieht es in diesem Fall bei der Rechnungsstellung mit der Umsatzsteuer aus?

Herzlichen Dank vorab +
[ Zitieren | Name ]

27.11.2015 16:04:46 - wvr

Liebe Leser,

bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Fragen zu Einzefällen stellen Sie bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

05.10.2017 15:45:14 - Gast

Hallo Allerseits,

folgendes Problem:
Rechnungsempfänger ist ein Unternehmen in Südafrika.
Die Lieferung erfolgt nach Spanien.

Reicht die Gelangensbestätigung zur Ust.-Befreiung?

Danke
[ Zitieren | Name ]

13.11.2017 15:45:27 - Gast

Hallo zusammen,

wir sind ein mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrielackierungen / Automobilbranche, d.h. Unternehmensgegenstand ist die Lackierung von diversen Automobilteilen.
Folgendes Szenario: unser Kunde hat seinen Firmensitz in Irland (Rechnungsempfänger EU und somit VAT-befreit). Die von uns beschichten Güter werden zur weiteren Verarbeitung an ein Unternehmen innerhalb Deutschlands geliefert. Dieses Unternehmen ist kein Tochterunternehmen oder Niederlassung des irischen Vertragspartners. Es ist lediglich der Lieferort , Bis zur finalen Montage werden die Güter noch an weitere Unternehmen geliefert. Unser Vertragspartner ist das irische Unternehmen. Wie müssen die Rechnungen nun korrekterweise ausgestellt werden? Muss VAT ausgewiesen werden aufgrund des Lieferortes Deutschland oder ist der Sitz des Rechnungsempfängers relevant (EU-Mitgliedsland). Vielen Dank vorab für den Expertenrat. Danke.
[ Zitieren | Name ]

17.02.2018 14:57:35 - Frank

Ich vermiete eine Ferienwohnung. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig. bei Vermittlung mit 7%.
Nun mein Problem
Eine Firma im Ausland (Niederlande) vermittelt meine Ferienwohnung und sieht den Übernachtungspreis per Kreditkarte ein. Am Ende des Monat bekomme ich das Geld abzgl. der Provision.
Bezahle ich Umsatzsteuern nun vom gesamt Übernachtungspreis oder vom Umsatz den ich von der Firma abzgl. der Provision erhalten habe.
Vielen Dank für die Hilfe
[ Zitieren | Name ]
Seiten: 1 2 Vor

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