Digital-AfA: Schnellere Abschreibung von Hard- und Software fürs Homeoffice

Sonderregelung für digitale Wirtschaftsgüter

Stefan Parsch
Von einer Steuererleichterung, die die Bundesregierung am 19. Januar 2021 beschlossen hat, profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein Homeoffice mit Hard- und Software ausgestattet haben oder noch ausstatten werden.

Sie können Geräte und Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung, die in der Anschaffung mehr als 800 € (netto) oder 952 € (brutto) gekostet haben, in diesem Jahr vollständig von der Einkommensteuer absetzen. Bisher ist in solchen Fällen eine Abschreibung für Abnutzung (AfA) über drei Jahre vorgesehen.


Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 

Die Neuregelung geht aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 hervor. Darin hatten Bundes- und Landesregierungen eine Verordnung verabschiedet, nach der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Vorgabe wird zunächst bis zum 15. März 2021 befristet. Beschlossen wurde auch eine Regelung, nach der bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Dies wird im Protokoll des Beschlusses mit der "weiteren Stimulierung der Wirtschaft" und der "Förderung der Digitalisierung" begründet.


Zwar vermerkt das Protokoll nicht ausdrücklich, dass Arbeitnehmer Hard- und Softwarekosten als Werbungskosten absetzen können, sofern sie sie nicht von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Doch folgender Satz deutet darauf hin: "Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten." Arbeitgeber können jedenfalls die digitale Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice in diesem Jahr vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.

Das Magazin "Der Spiegel" berichtet zudem von einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), demzufolge die Regelung auch für Anschaffungen im vergangenen Jahr gelten wird. "Die Erleichterung … gilt aber auch noch für Anschaffungen in 2020, deren Restwert zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann", zitiert das Magazin aus der Antwort des BMF. Ein BMF-Schreiben an die Finanzämter mit einer detaillierten Beschreibung der Regelung wird für frühestens Mitte Februar erwartet.

Bisher übliche Abschreibung

Vielleicht wird dann auch geklärt, ob die Steuererleichterung auch für Geschäftsprozess-Software (ERP – Enterprise Resource Planning) gilt. ERP-Software muss bisher über fünf Jahre abgeschrieben werden. Office-Programme und andere Standardsoftware hingegen werden üblicherweise über drei Jahre abgeschrieben. Für Computer und ihre Peripheriegeräte (z. B. Drucker, Scanner, Bildschirme) geben die AfA-Tabellen ebenfalls drei Jahre an. 

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 952 € (einschließlich Mehrwertsteuer) gilt schon jetzt, dass sie im Jahr der Beschaffung vollständig abgesetzt werden können. Diese Obergrenze wird für Hard- und Software, die fürs Homeoffice gekauft wird, jetzt abgeschafft. 

Arbeitnehmer können ohnehin 1000 € pro Jahr als Werbungskosten, also im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit entstandene Kosten, ohne Nachweise (pauschal) von der Einkommensteuer absetzen. Für sie bringt die neue Regelung nur dann einen Vorteil, wenn die Hard- und Softwarekosten zusammen mit anderen Werbungskosten den Jahresbetrag von 1000 € übersteigen.

Achtung: Handelsrechtlich ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB auch weiterhin die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. Dabei gilt der konkrete Fall. Nur wenn ein PC oder eine Software tatsächlich voraussichtlich nur ein Jahr genutzt wird, kann das Unternehmen auch handelsrechtlich eine vollständige Sofortabschreibung vornehmen, wie im BMF-Schreiben vorgesehen.

Wenn die Hard- oder Software voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt wird, muss das Unternehmen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Hard- oder Software planmäßig auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung verteilen. Wenn das Unternehmen gleichzeitig aber das Wahlrecht zur Digi-AfA in der Steuerbilanz anwendet, kommt es zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dafür muss das Unternehmen in der Handelsbilanz passive latente Steuern bilden.

Mit BMF-Schreiben vom 26.04.2022 hat die Finanzverwaltung auf diesen Umstand noch einmal hingewiesen und betont, dass es durch die Einschätzung der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer schon früher zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz gekommen sei. Die Finanzverwaltung betont in dem Schreiben, dass Unternehmer auch weiterhin längere technische Nutzungsdauern annehmen dürfen. Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten seien als klare Verbesserung für Unternehmen eingeführt worden.




letzte Änderung S.P. am 22.08.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Rawpixel


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Das Klinikum Freising ist ein in der historischen Universitäts­stadt Freising bei München gelegenes Kranken­haus der Grund- und Regel­ver­sorgung in kommunaler Träger­schaft sowie akademisches Lehr­kranken­haus der Technischen Universität München. In elf medizinischen Ab­teilungen mit 335 Betten ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN und CIBER mit Werken in Deutschland Brasilien, China und Indien. Die weltweite Kundenbetreuung... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter:in – Debitorenmanagement & Accounting
Occhio ist Marktführer im Bereich hochwertiger Designleuchten und zählt zu den führenden Premiummarken in Deutschland. Unsere Produkte stehen europaweit für ikonisches Design, herausragende Lichtqualität und maximalen Joy of Use. Getragen von einem leidenschaftlichen Team gestalten wir die Zukunf... Mehr Infos >>

Controller / Kalkulator (w/m/d) Schwerpunkt Softwarepflege Grundkalkulation
FingerHaus – mit mehr als 950 Mitarbeitenden sind wir nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber in der Region Waldeck-Frankenberg, sondern auch einer der größten und innovativsten familien­geführten Hersteller von Holz­fertig­häusern. 17.000 begeisterte Haus­besitzer, weit mehr als 200 Jahre Erfahrun... Mehr Infos >>

Fachkraft (m/w/d) für Bilanzierung / Jahresabschuss / Steuern
Der Bereich Finanz- und Rechnungswesen unterstützt als zuverlässiger und kompetenter Dienstleister und Berater innerhalb der Unternehmensgruppe alle Unternehmensbereiche mit den Themen Jahresabschluss, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Betriebskostenmanagement, Kostenrechnung und Finanz­manag... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Controlling / Data Analyst (m/w/d)
Wir bei Bucher Automation in Tettnang sind Spezialisten für die Industrie­automation. Unsere Produkte kommen überall dort zum Einsatz, wo automati­sierte Lösungen für Produktions­prozesse in der Glas­herstellung und im Recycling gefragt sind. Dabei setzen wir nicht nur auf neueste Technologie und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>