Die Anlagenbuchhaltung ist ein Unterbereich der Buchführung, welcher auch als Anlagenbuchführung bzw. Anlagenrechnung bezeichnet wird.
Zu den Hauptaufgaben zählen die Speicherung und Verwaltung der Daten der Betriebsmittel. Jedes Anlagegut erhält eine eigene Datei in welcher das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer festgehalten wird. Die Verwaltung beschäftigt sich mit der Erfassung der Zu- und Abgänge, sowie mit der Berechnung und Buchung von Abschreibungen der Anlagen.
Auf Grundlage der hier aufgestellten Daten erfolgen die Aufstellung der Handels- und Steuerbilanz, die Berechung kalkulatorischer Kosten und grundlegende Entscheidungen der Leitung eines Unternehmens. Weiterhin ist es mit Hilfe der technischen Informationen möglich, die Instandhaltung und Wartung der Betriebsmittel zu steuern und zu überwachen.
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| Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009 |
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