Die Buchhaltung ist die Pflicht eines jeden Unternehmers seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. In Deutschland werden hierbei zwei Verfahren verwendet. Zum Einen kann ein Unternehmer, wenn er als
Kleinunternehmer oder Freiberufler eingestuft ist, die einfache Buchhaltung wählen, welche auch
Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) genannt wird. Alle anderen Unternehmen sind zur
doppelten Buchführung verpflichtet. Diese wird in der Regel angewendet, sobald der Unternehmer die Grenzen für die EÜR überschreitet oder kein Freiberufler ist.
Die Buchhaltung muss in einem Unternehmen so geführt werden, dass sie den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entspricht. Durch die technische Weiterentwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung wurden hierfür speziell die
Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) entwickelt.
In mittleren und großen Unternehmen kann sich die Organisation der Buchhaltung auch auf mehrere Abteilungen verteilen wie z.B.
- Finanzbuchhaltung
- Anlagenverwaltung
- Kundenverwaltung
- Lieferantenverwaltung
- Mahnwesen und Rechnungsstellung etc.
Durch moderne
Buchhaltungssoftware können die Bereiche optimal miteinander synchronisiert und Arbeitsabläufe automatisiert werden. Dies kann bis zur Verbuchung
elektronischer Rechnungen gehen.
Neben der Pflicht alle Geschäftsvorfälle zu erfassen, werden häufig durch andere Gesetze Unternehmer verpflichtet, weitere Bücher zu führen. Hierzu gehören zum Beispiel besondere Aufzeichnungen bei tabakverarbeitenden Betrieben oder in Recyclingunternehmen.
Die Hauptaufgabe der Buchhaltung bleibt jedoch die chronologische und systematische Erfassung aller Wertveränderungen im Unternehmen in einem Abrechnungszeitraum. Hierdurch liefert die Buchhaltung die Grundlage für die Berechnung des Gewinns einer Periode. Zusätzlich liefert Sie Daten, welche für Berechnungen von
Bilanzkennzahlen,
Selbstkosten oder andere betriebliche Statistiken genutzt werden.
Neben der Hauptaufgabe alle Buchungen zu erfassen, gehört in die Buchhaltung ebenfalls die Belegorganisation des Unternehmens sowie die
Inventur.
Eines der wichtigsten Elemente der Buchhaltung ist der
Jahresabschluss nach Handelsgesetz und Steuergesetz. Diese Abschlüsse bilden die Grundlage für die Berechnung von
Gewerbesteuern, Körperschaftssteuern oder Einkommensteuern. Zusätzlich ist der Jahresabschluss eine der wichtigsten Informationsquellen für Banken, Anteilseigner etc.
In der betrieblichen Buchhaltung werden drei Bücherarten unterschieden. Das Hauptbuch, welches die Sachkonten enthält, deren Abschluss die Bilanz und GuV ergeben. Als weiteres Buch ist das Grundbuch oder Journal zu nennen, welches die Belege in chronologischer Reihenfolge erfasst. Die letzte Art von Büchern sind die Nebenbücher, in ihnen werden zum Beispiel Warenbewegungen dokumentiert oder offene Posten von Kreditoren und Debitoren.
Erstellt von R. am 05.07.2010
Autor(en): Alexander Wildt
|