1. Definition
IFRS/ IAS
IFRS bedeutet "International Financial Reporting Standards". Sie sind seit 2001 international anerkannte, einheitliche Richtlinien für die Rechnungslegung von Unternehmen. Sie sollen Vergleiche verschiedener Unternehmen erleichtern. Ebenso ist diese Rechnungslegung eine Pflicht, um für den Börsenhandel zugelassen zu werden. Sie werden vom „Internation Accounting Standards Board“ herausgegeben. IAS bedeutet „International Accounting Standards“. Sie sind die Vorgänger der IFRS.
US-GAAP
US-GAAP bedeutet "United States Generally Accepted Accounting Principles". Damit werden die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften für den Jahresabschluss der Unternehmen in den USA festgelegt. Die festgelegten Regelungen sind kaum variabel auslegbar, da sie keine allgemeinen Vorschriften sind, sondern speziell auf Einzelfälle bezogen. Im "House of GAAP" werden durch den FASB, den "Financial Accounting Standard Board" die Standards festgelegt. Andere Bereiche des House of GAAP setzen die Auslegung der Standards fest, die unterschiedliche Interpretationen zulassen könnten.
HGB
Im Handelsgesetzbuch ist der Großteil des deutschen Handelsrechts festgehalten. Es ist in Paragraphen aufgebaut und wird auch als "Sonderprivatrecht der Kaufleute" bezeichnet. Im Wesentlichen enthält es Regelungen zum Handelsstand, zur Handelsfirma, zur Führung der Handelsbücher, zu den Vollmachten der Vertretungen, zu den Gesellschaftsformen, zu den Rechten der einzelnen Gesellschafter, zur Bilanzierung, zum Jahresabschluss und zur Offenlegung. Diese Regelungen des Handelsrechts können im Gegensatz zu den speziellen Regelungen des US-GAAP teilweise unterschiedlich ausgelegt werden, da es lediglich allgemeine Regelungen vorgibt.
2. Entstehung
a) IAS/ IFRS
Die IAS wurden durch das IASC bestimmt. Das IASC ist eine privatrechtliche unabhängige Organisation, die 1973 gegründet wurde. Seit 1987 gibt es mit der "International Organization of Securities Commissions" (IOSCO) eine Vereinbarung, in der sich die IAS dazu verpflichtet hat, die zahlreichen Wahlrechte einzuschränken und die Anforderungen für die Publizität zu erhöhen. Seit 2000 sind die überarbeiteten IAS als Zulassungsvoraussetzung für ausländische Unternehmen für den amerikanischen Börsenmarkt gestattet. Seit 2001 werden die neuen IAS mit der Abkürzung IFRS benannt.
b) US-GAAP
Nach dem "schwarzen Freitag" 1929 wurden vom amerikanischen Kongress der "Securities Act" und der "Securities Exchange Act" erlassen. Sie befassen sich mit der Neuemission von Wertpapieren und deren Handel. Die SEC (Securities and Exchange Commission) sollte die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Sie darf bestimmen, welche Richtlinien und Grundsätze in den Berichten der Unternehmen zu beachten sind. Die Formulierung der GAAP wurde durch die SEC 1938 an die Berufsorganisation der Wirtschaftsprüfer delegiert. 1973 hat diese die Aufgabe der FASB (Financial Accounting Standards Board) übergeben, weil die Wirtschaftsprüfer immer mehr in Kritik geraten sind.
c) HGB / Handelsrecht
Das HGB ist am ersten Januar 1900 in Kraft getreten. Beeinflusst wurden die Gesetze durch das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 und die Rechtsordnungen in Italien und Frankreich. Zur Zeit wird das Handelsrecht durch die europäische Rechtsetzung beeinflusst. Die letzte große Änderung wurde 1998 durchgeführt, wobei die Paragraphen an die heutige Zeit angepasst worden sind.
3. Unterschiede zwischen IRFS/ US-GAAP/ HGB
| IAS / IFRS | US-GAAP | HGB | ||||
| Allgemeine Unterschiede
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| Ziel | Informationsvermittlung über die finanzielle Situation und die Fähigkeit des Unternehmens in Zukunft liquide Mittel zu erwirtschaften | Informationsvermittlung über die finanzielle Situation und die Fähigkeit des Unternehmens in Zukunft liquide Mittel zu erwirtschaften | Keine konkrete Zielfestlegung | |||
| Adressat | Investoren | Investoren, Aktionäre | ||||
| Steuerrechtliche Verbindung | Keine | Keine | Maßgeblichkeit, umgekehrte Maßgeblichkeit, die steuerliche Gewinnermittlung wird durch die Handelsbilanz beeinflusst | |||
| Grundsätze | Der Gewinn wird periodisch ermittelt | Der Gewinn wird periodisch ermittelt | Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz | |||
| Jahresabschluss | Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung | Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalentwicklung | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht | |||
| Gliederungsvorschriften | Keine, Umsatzkostenverfahren oder Gesamtkostenverfahren | Gliederung der Vermögens- und Schuldposten nach Liquidität, Umsatzkostenverfahren | HGB § 266, § 275 | |||
| Besondere Unterschiede
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| Latente Steuern | Aktivierungs- oder Passivierungsgebot bei Steuerauswirkungen für Verlustvorträge, Timing Difference | Aktivierungs- oder Passivierungsgebot bei Steuerauswirkungen für Verlustvorträge, Timing Difference | Passive latente Steuern: Passivierungsgebot,
aktive latente Steuern: Wahlrecht | |||
| Immaterielle selbsterstellte Güter | Aktivierungsgebot in bestimmten Fällen | Aktivierungsgebot in bestimmten Fällen | Aktivierungsverbot | |||
| Rückstellungen | Rückstellungen bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Aufwandsrückstellungen | Rückstellungen bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, keine Aufwandsrückstellungen | Aufwandsrückstellungen sind zulässig | |||
| Gewinnrealisierung bei langfristigen Aufträgen | Mit Abnahme der Fertigung | Anteilig | Anteilig | |||
| Erstellt von Dana Klempien am 14.12.2007 |
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