Anlagevermögen

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Das Anlagevermögen umfasst nach §247 Abs. 2 HGB alle Gegenstände eines Unternehmens, welche diesem länger dienen. Zu den Gegenständen gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen sowie Finanzanlagen. Die Bewertung der Gegenstände erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Gliederung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz ergibt sich aus §266 [2] HGB.

Kurzgefasst sieht der schematische Aufbau wie folgt aus:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    1. Konzessionen
    2. Geschäfts- oder Firmenwert
    3. Geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen
    1. Grundstücke
    2. Technische Anlagen und Maschinen
    3. Andere Anlagen
    4. Geleistete Anzahlungen
  3. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundene Unternehmen
    2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an beteiligte Unternehmen
    5. Wertpapiere
    6. Sonstige Ausleihungen

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Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009

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