Gliederung der Bilanz nach HGB, IAS und US-GAAP

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1. Schema der HGB-Bilanz

Die Gliederung ist ausführlich im HGB §266 (2) und (3) dargestellt. Deshalb wird hier nur ein Grundschema der Gliederung der Bilanz aufgeführt. Sie teilt sich in Aktiva und Passiva und gibt damit dem Leser Auskunft über die Mittelverwendung auf der Aktivseite und über die Mittelherkunft auf der Passivseite:



Diese verkürzte Darstellung der Bilanzgliederung kann wie folgt noch ergänzt werden:

Auf der Aktivseite:
  • Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
  • Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
  • Latente Steuern
  • nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Auf der Passivseite:

  • Sonderposten mit Rücklageanteil


2. Zu den Aktiva

Ein Gegenstand wird seinem Zwecke nach entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeteilt. Wenn der Gegenstand dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen soll, dann ist er unter dem Anlagevermögen auszuweisen. Im Umlaufvermögen wird ein Gegenstand bilanziert, wenn er nur vorübergehend im Unternehmen genutzt werden soll.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden für zukünftige Zahlungen gebildet, die der letzten Periode zugeordnet werden müssen, um den Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung einzuhalten. Sie gehören nicht zum Vermögen, weil sie nicht einzeln veräußerbar sind.

3. Zu den Passiva
Das Eigenkapital stellt die Mittel dar, die dem Unternehmen durch die Eigentümer für einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Das Fremdkapital hingegen, sind die Mittel, die dem Unternehmen durch die Eigentümer oder Fremde für einen bestimmten Zeitraum zu Verfügung gestellt werden.

Unter dem Begriff Fremdkapital werden alle Positionen gezählt, die auf das Eigenkapital folgen, demzufolge auch Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Verbindlichkeiten sind dem Betrag und der Fälligkeit nach sichere Schulden bei Vertragspartnern des Unternehmens, die bereits ihren Teil des Vertrages erfüllt haben. Rückstellungen sind im Gegensatz dazu dem Betrag und/oder der Fälligkeit nach unsicher, aber wahrscheinlich und stellen deshalb bis zur Feststellung ihrer Sicherheit bzw. ihrer Nichtigkeit eine Minderung des Vermögens dar. Bei Auflösung einer nicht genutzten Rückstellung wird das Kapital um den Betrag der Rückstellung erhöht. Sobald die  Fälligkeit der Rückstellung eingetreten ist, wird die Rückstellung aufgelöst und in eine Verbindlichkeit umgewandelt.

Passive RAP werden gebildet, um den Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung einzuhalten, denn dann ist eine Zahlung eingegangen, die zeitlich erst in die folgende Periode eingeordnet werden darf.

Gliederung der Bilanz nach IAS und US-GAAP

4. Schema der IAS-Bilanz

Für die Bilanz nach IAS gibt es kein vorgegebenes Schema, sondern nur die Vorgabe, welche Posten auszuweisen sind. Demzufolge ist hier ein Gliederungsvorschlag abgebildet:



Gegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden, werden unter dem Posten langfristiges Vermögen ausgewiesen, alle anderen gehören zum kurzfristigen Vermögen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum kurzfristigen Vermögen.

5. Schema der US-GAAP-Bilanz
Auch für die Bilanz nach den US-GAAP Vorgaben gibt es kein vorgeschriebenes Gliederungsschema, sondern auch nur die Posten, die mindestens in der Bilanz zu finden sein müssen. Demzufolge stellt die folgende Gliederung nur einen Gliederungsvorschlag dar:



Gegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden, werden unter dem Posten langfristiges Vermögen ausgewiesen, alle anderen sowie auch der Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum kurzfristigen Vermögen.



Quellen:
 - Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002.
 - Kremin-Buch, B.:
Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002.
 - 
Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000.
 - Buchner, R.:
Buchführung und Jahresabschluß, München 1991.
 - Selchert, F./ Erhardt, M.:
Internationale Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2002. 


Erstellt von Dana Klempien am 23.05.2007

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