ich bin etwas unsicher, wenn es um die Anschaffungsnebenkosten geht. Folgender Fall:
Ich habe eine Rechnung für eine Art Arbeits-Tablet (Netto 1000,- €) für einen Mitarbeiter. Mit auf der Rechnung steht noch allerlei Zubehör, wie eine Hülle, eine ansteckbare Tastatur usw. und mit allem zusammen beläuft sich der Netto-Betrag der Rechnung auf sagen wir mal Netto 1.500,- €.
Muss ich also das Tablett zusammen mit dem Zubehör für 1.500,- € Netto aktivieren? Zu den Anschaffungsnebenkosten gehört ja alles, was benötigt wird, um das Anlagengut in Betrieb nehmen zu können. Allerdings kann ich das Tablet ja auch ohne Hülle oder Tastatur benutzen. Das verunsichert mich gerade etwas.

Vielen Dank für die Hilfe!
LG




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