Fachbeiträge zum Thema Rückstellungen

Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf
ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.
Was sind Rückstellungen? Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit oder die Höhe...
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Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen.
Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach. Zusätzlich erschweren Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerrecht den Jahresabschlussprozess und das Einreichen der Steuerbilanz. Eine saubere Verbuchung und Dokumentation sind dabei genauso wichtig, wie das richtige Verständnis der zu Grunde liegenden Rechtsnormen.
In diesem Video erfahren Sie alle Basics über Rückstellungen nach HGB und
Steuerrecht.
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Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens dar....
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