Fachbeiträge zum Thema Rückstellungen

Rückstellungen - Definition und Arten sowie Buchungsbeispiele (Jörgen Erichsen)

Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.  Was sind Rückstellungen? Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit oder die Höhe... mehr lesen

Rückstellungen nach HGB und Steuerrecht - mit Beispielen (Alexander Rodosek)
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Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen. Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach. Zusätzlich erschweren Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerrecht den Jahresabschlussprozess und das Einreichen der Steuerbilanz. Eine saubere Verbuchung und Dokumentation sind dabei genauso wichtig, wie das richtige Verständnis der zu Grunde liegenden Rechtsnormen. In diesem Video erfahren Sie alle Basics über Rückstellungen nach HGB und Steuerrecht.  mehr lesen

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Neueste Fachbeiträge

Altersteilzeitrückstellungen - Blockmodell (Redaktion RWP)
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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.03.07 die bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen geregelt. Im Rahmen des Blockmodells durchläuft der Arbeitnehmer zunächst die Beschäftigungsphase, in der er bei voller Arbeitszeit eine geringere Vergütung... mehr lesen

Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen (Wolff von Rechenberg)

Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen Unternehmen im Jahresabschluss Rückstellungen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003, S. 131). Rechnungswesen-Portal.de erklärt, was man dazu wissen muss. Jahresabschlüsse, Rechnungen, Belege,... mehr lesen

Rückstellungen für Gewährleistungen (Redaktion RWP)

Laut § 249 Abs. 1 HGB sind für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden Rückstellungen anzusetzen. Es besteht Bilanzierungspflicht! Dadurch sollen künftige finanzielle Belastungen, die sich aufgrund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen oder sonstiger Ersatzleistungen... mehr lesen

Urlaubsrückstellungen - Passivierungspflicht und Berechnung (Alexander Wildt)

Passivierungspflicht für Urlaubsrückstellungen Rückstellungen sind für zukünftige, finanzielle Verpflichtungen zu bilden, die ihren Ursprung in der aktuellen Periode haben, jedoch voraussichtlich erst in der folgenden anfallen. Urlaubsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.... mehr lesen

Altersteilzeitrückstellungen (Redaktion RWP)

Mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) hat die Bundesregierung 1996 Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, den Übergang in den Ruhestand ermöglichen, wobei zugleich Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei werden sollten. Demnach fördert die Bundesagentur... mehr lesen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

Rückstellungen werden für künftige Verpflichtungen gebildet, die der Höhe und Fälligkeit nach zum Zeitpunkt der Bildung unbekannt sind. § 249 HGB regelt die Handhabung von Rückstellungen. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man z.B. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften... mehr lesen

Bewertung von Rückstellungen (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

Bilanzierung nach HGB Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen dar, die sowohl der Höhe, als auch der tatsächlichen Fälligkeit nach, unbekannt sind. Ihre Bewertung in der Bilanz ist daher nicht so klar definierbar, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten, die mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen... mehr lesen

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen (Alexander Wildt, Anna Werner)

Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens dar.... mehr lesen

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Fachbeiträge

Bewertung von Rückstellungen (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

Bilanzierung nach HGB Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen dar, die sowohl der Höhe, als auch der tatsächlichen Fälligkeit nach, unbekannt sind. Ihre Bewertung in der Bilanz ist daher nicht so klar definierbar, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten, die mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen... mehr lesen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

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Altersteilzeitrückstellungen (Redaktion RWP)

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Altersteilzeitrückstellungen - Blockmodell (Redaktion RWP)
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