Fachbeiträge zum Thema Rückstellungen
Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf
ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern reduzieren bzw. in ein anderes Geschäftsjahr verschieben. Rückstellungen werden daher vom Finanzamt meist kritisch betrachtet und intensiv auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.
Was sind Rückstellungen? Verbindlichkeiten (Schulden) müssen mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert werden (§ 253 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB). Das gilt für alle Verbindlichkeiten, bei denen keine Zweifel im Hinblick auf ihren Grund, die Fälligkeit...
mehr lesen
Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen.
Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach.
Zusätzlich erschweren Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerrecht
den Jahresabschlussprozess und das Einreichen der Steuerbilanz. Eine saubere Verbuchung und Dokumentation sind dabei genauso wichtig, wie das richtige Verständnis der zu Grunde liegenden Rechtsnormen.
In diesem Video erfahren Sie alle Basics über Rückstellungen nach HGB
und Steuerrecht.
mehr lesen
Anzeige
Reisekosten leicht abgerechnet
Einfach zu bedienendes, anwenderfreundliches
Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien.
Preis 59,50 EUR ....
Download hier >>
Top Begriffe
Neueste Fachbeiträge
Pensionsrückstellungen werden für bestimmte Pensionsverpflichtungen gebildet,
bei denen ein Unternehmen einzelnen Arbeitnehmern künftige Versorgungsleistungen nach Erreichen der Pensionsgrenze gewähren wollen. Ob, wann und in welcher Höhe die Leistungen anfallen, ist allerdings unsicher. Die Verpflichtung...
mehr lesen
Unter Rückstellungen für unterlassene drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, wenn schwebende, also noch nicht vollständig erbrachte bzw. abgerechnete, Geschäfte bestehen, aus denen ein Verlust zu...
mehr lesen
Unter Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung werden laut §
249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen verstanden, die für im laufenden Geschäftsjahr fälligen, aber unterlassenen Aufwendungen für Abraumbeseitigung gebildet werden, nicht aber für künftig noch...
mehr lesen
Unter Instandhaltungsrückstellungen werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr.
1. HGB Rückstellungen verstanden, die für im Abschlussjahr unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Als unterlassene Instandhaltung werden Maßnahmen verstanden, die aus wirtschaftlicher Sicht im laufenden Jahr notwendig...
mehr lesen
Steuerrückstellungen müssen u.a. für Gewerbe- und Körperschaftssteuer
gebildet werden. Passive latente Steuern werden seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes nicht mehr unter den Rückstellungen sondern im Sonderposten „Passive latente Steuern“ ausgewiesen.
Wofür werden Steuerrückstellungen...
mehr lesen
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 28.03.07 die
bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen geregelt. Im Rahmen des Blockmodells durchläuft der Arbeitnehmer zunächst die Beschäftigungsphase, in der er bei voller Arbeitszeit eine geringere Vergütung...
mehr lesen
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen Unternehmen im Jahresabschluss
Rückstellungen bilden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003, S. 131). Rechnungswesen-Portal.de erklärt, was man dazu wissen muss.
Jahresabschlüsse, Rechnungen,...
mehr lesen
Laut § 249 Abs. 1 HGB sind für Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtung erbracht werden Rückstellungen anzusetzen. Es besteht Bilanzierungspflicht! Dadurch sollen künftige finanzielle Belastungen, die sich aufgrund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen oder sonstiger Ersatzleistungen...
mehr lesen
Passivierungspflicht für Urlaubsrückstellungen
Rückstellungen sind für zukünftige, finanzielle Verpflichtungen zu bilden,
die ihren Ursprung in der aktuellen Periode haben, jedoch voraussichtlich erst in der folgenden anfallen. Urlaubsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten....
mehr lesen
Mit dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) hat die Bundesregierung 1996 Möglichkeiten
geschaffen, die Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, den Übergang in den Ruhestand ermöglichen, wobei zugleich Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei werden sollten. Demnach fördert die...
mehr lesen
Beiträge
1 - 10 von 13
| |
1
2
|
|
| Alle
Mit dem Newsletter immer auf dem Laufenden!
Tragen Sie sich hier für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Ihre Buchhaltung. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Zur Anmeldung >>
Das Wichtigste für Buchhalter im Überblick
Als Rückstellungen werden Verpflichtungen bezeichnet, die in Bezug auf
ihre Entstehung bestehen, aber dem Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Höhe ungewiss sind. Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine so genannte ungewisse Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Sie werden daher als separater Posten „B. Rückstellungen“ zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rückstellungen bieten Unternehmen immer wieder größeren Gestaltungsspielraum, und es lassen sich gezielt Steuern...
mehr lesen
Rückstellungen haben in der Rechnungslegung verschiedenste Funktionen.
Sie werden beispielsweise verwendet, um Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen oder dem Unternehmen künftig bevorstehende Herausforderungen im Jahresabschluss zu zeigen. Die Abgrenzung von Rückstellungen zu den Rechnungsabgrenzungsposten und den Verbindlichkeiten ist oftmals nicht ganz einfach.
Zusätzlich erschweren Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerrecht
den Jahresabschlussprozess und das Einreichen der Steuerbilanz. Eine saubere Verbuchung und Dokumentation...
mehr lesen