Fachinfo Betriebsprüfung

Die digitale Betriebsprüfung ist ein Verfahren des Finanzamtes, um die
Buchhaltung direkt in der EDV eines Unternehmens zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden hierfür in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelegt. Diese Grundsätze gelten seit dem 1.1.2002. Deshalb müssen Unternehmen ihre EDV so einrichten, dass der Betriebsprüfer problemlos steuer-relevante Daten einsehen und auswerten kann.
Der Betriebsprüfer hat drei Möglichkeiten auf das System zuzugreifen. Zum
einen gibt es den Z1 Zugriff oder auch unmittelbarer Datenzugriff genannt. Dabei muss das Unternehmen dem Betriebsprüfer einen Arbeitsplatz sowie eine Einweisung in die EDV auf eigene Kosten gewährleisten. Es muss ebenfalls die Zugriffsrechte für den Prüfer bereitstellen. Hierbei gilt es zu beachten, dass dem Prüfer nur Leserechte zugeteilt werden. Das Unternehmen muss außerdem die steuerrelevanten Daten bereitstellen und für 10 Jahre aufbewahren. Diese Daten müssen immer abruffähig...
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In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof
(BFH) dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mithilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung des Steuerpflichtigen zugreifen darf. Eine Aktiengesellschaft (AG) hatte bestimmte Einzelkonten ihrer EDV-gestützen Finanzbuchhaltung gegen den Zugriff durch die Prüfer gesperrt, weil eine Prüfung dieser Konten allenfalls zur Festsetzung einer niedrigeren Steuer würde führen können. Außerdem hatte sie sich geweigert, in elektronischen Formaten gespeicherte Ein- und Ausgangsrechnungen über ihr EDV-System lesbar zu machen und stattdessen den Ausdruck auf Papier angeboten.
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