Fachbeiträge zum Thema Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
(Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten,
wobei Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen. Verbindlichkeiten sind passivierungspflichtig und die Art der zu erbringenden Leistung kann eine Geld-, Dienst- oder Sachleistungen sein. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit unter einem Jahr und mit einer Laufzeit über 5 Jahre müssen in der Bilanz oder im Anhang gesondert ausgegeben werden gem. § 268 Abs.5 Satz 1 HGB und § 285 Nr.1 HGB. Die Sicherung dieser Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte ist ebenfalls in der Bilanz angabepflichtig.
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latente Steuern
(Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt)

Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt
werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.
Der zu entrichtende Steueraufwand (effektiver Steueraufwand), der sich
aus der Steuerbilanz ableitet, kann sich von dem „fiktiven Steueraufwand“, der sich bei Besteuerung des handelsbilanziellen Gewinns ergeben würde, unterscheiden. Der handelsrechtliche und steuerliche Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kann also in verschiedener Höhe bemessen werden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz keine Anwendung finden. Um eine mögliche Differenz – ob positiv oder negativ – nun zu begleichen, werden latente Steuern angesetzt.
Aktive vs. passive latente Steuern
Wenn das Handelsbilanzergebnis vor Steuern höher ist als der steuerliche
Gewinn, IST eine passive latente Steuerposition zu bilden (§ 266 Abs. ...
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gem. § 21 RechKredV alle
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Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber
einem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen §§ 488-498 BGB) oder andere vertretbare Sachen (Sachdarlehen §§ 607-609 BGB) auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Bei Fälligkeit des Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber...
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Bei der Aufnahme und Rückzahlung eines Darlehens sind immer mindestens
zwei Konten erforderlich:
- Kreditkonto für die Gewährung eines Kredites „Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“ und
- Girokonto „Bank“ zur Abwicklung der damit verbundenen Zahlungen.
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Sowohl Verbindlichkeiten als auch Rückstellungen sind Passivposten, die
eine zukünftige Zahlungsverpflichtung abbilden, wobei Zeitpunkt und Höhe der Zahlung nur bei den Verbindlichkeiten konkret bekannt sind. Das Handelsrecht sieht daher den bilanziellen Ausweis mit dem Rückzahlungsbetrag vor (§ 253...
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Allgemein:
Verbindlichkeiten stellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber
Dritte dar, die am Bilanzstichtag sowohl der Höhe, als auch der Fälligkeit nach bekannt sind. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz nach § 266 HGB nach dem Eigenkapital und den Rückstellungen...
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