Buchen von Kleinzeugs

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[ geschlossen ] Buchen von Kleinzeugs
Hi,

wohin könnte man denn Kleinzeugs buchen ?

Unter Kleinzeugs verstehe ich Artikel, die unter 150 Euro fallen (also nicht in den Pool fliegen) und nicht selbstständig Nutzbar sind.

Aktuelles Beispiel:
USB Verlängerung und USB Netzteil.

Beide sind ,ehr oder weniger nicht eigenständig Nutzbar und brauchen z.B. immer ein Endgerät.

GEDACHT hätte ich mir jetzt
Betriebsausstattung. Allerdings ist das ein 0-Konten-Klasse. Wenn ich mich recht erinnere, dann sollte da nur was reingepackt werden, wenn es über 1.000 Euro liegt.

4985 Werkzeuge und Kleingeräte  = wurde ich als nächstes Anpeilen.

Oder kann ich es in ...  packen ?
4855 Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Weitere Möglichkeiten wären aus meiner Sicht:
4980 Betriebsbedarf
4930 Bürobedarf


Soooo viele Möglichkeiten. Hab etliches an solchen Kleinzeug.
Drum frage ich jetzt mal lieber, bevor ich zich Rechnungen dann später umbuchen muß. :wink:

Danke
Hallo,

Ich würde es unter 4980 oder 4985 buchen. Bürobedarf würde auch noch gehen. Streng genommen soll man diesen Kram zum eigentlichen Nutzungsgegenstand dazubuchen (dazu aktivieren). Macht soweit ich weiß jedoch kaum einer.

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi quote:
Streng genommen soll man diesen Kram zum eigentlichen Nutzungsgegenstand dazubuchen (dazu aktivieren).
Macht soweit ich weiß jedoch kaum einer.

hehehe.... warum DAS wohl so ist ^^ :lol:

Und für meinen Fall auch reichlich fragwürdig. Denn ein USB Kabel... das kann ich heutzutage an so gut wie jedes elek. Gerät anschließen.
Hallo Zusammen,

ich stimme Buchi zu, pack dieses Kleinmaterial irgendwo in den Aufwand und zwar so wie es dir am sinnvollsten erscheint. Wer will später noch entscheiden ob z.b. ein Kabel zusätzl. angeschafft wurde oder als Ersatz für ein defektes gekauft wurde. :wink:  
Wenn am 18.12. alles gut geht, haben wir sowieso bald wieder die alte 410,- Euro Regelung.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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