Umsatzsteuer - Die wichtigsten Anwendungsfälle im In- und Ausland

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Umsatzsteuer - Die wichtigsten Anwendungsfälle im In- und Ausland
Hallo, ich muss ganz dringend raus finden was Inn- und Ausland im Umsatzsteuergestz ist also welche lander sind im UStG Innland und welche sind Ausland ich brauch ganz dringend da eure hilfe ich finde sonst nichts weiter im Internet. :denk:

Liebe Grüße Sarah  :wink1:
Hallo Sarah,

die Frage solltes du im Forum stellen, hier wird dir mit Sicherheit geholfen.

Als kleinen Tipp schaue mal ins Umsatzsteuergesetz in den §1 Abs. 2 und 2a UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion vom Rechnungswesen-Portal.de
Liebe Nutzer,

ich habe eine umsatzsteuerliche Frage:

Ein Unternehmer aus Deutschland verkauft Ware an einen chinesischen Unternehmer in China, die Ware bleibt in Deutschland. Im nächsten Schritt verkauft der Chinese die Ware an einen deutschen Unternehmer.

Wie sieht es in diesen beiden Fällen mit der Umsatzsteuer aus? Der Chinese hat in Deutschland keine Betriebsstätte.
Beim Warenverkauf gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung beginnt, §3 Abs. 5a i.V.m. Abs. 6 UStG.
Wenn also der Deutsche Unternehmer die Ware an den chinesischen Unternehmer verkauft und dieser die Ware in Deutschland lässt, ist dies auf jeden Fall nach deutschem Gesetz steuerbar.
Hallo,
habe eine Umsatzsteuerpflichte Frage

ein Unternehmen in DE verkauft Ware an ein anderes Unternehmen in DE.
Die Ware wird AB Werk übernommen und geht ins 3.Land.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Umsatzsteuer aus?
Hallo,
das sind sehr wenige Informationen. Da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt, müsste das Geschäft für das verkaufende Unternehmen steuerfrei sein. Allerdings verlangt das Finanzamt eine Gelangensbestätigung. Kann das verkaufende Unternehmen diese nicht vorlegen, kassiert das FA am Ende doch die Umsatzsteuer. Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Gelangensbestaetigung-Fallen-bei-innergemeinschaftlicher-Lieferung-in-der-EU-vermeiden.html
Hallo,

ich habe auch eine Frage:

Sachverhalt:

1. Ein portugiesisches Unternehmen bestellt bei einem schweizer Unternehmen.
2. Der Schweizer bestellt bei einem deutschen Unternehmen, welches auch ein        verbundenes Unternehmen ist.
3. Der Deutsche bewegt die Ware nach Portugal.

Wer muss eine Intrastattmeldung abgeben und wie wird die UST behandelt?

Ich würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekommen  ;)
Hallo zusammen!

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland und wollen Taschen aus Fernost, vor allem China, zu unseren Kunden in der Schweiz im Streckengeschäft einführen. Jetzt wissen wir nicht, wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält. Ich habe diesbezüglich auch schon mit der IHK telefoniert, aber es wurde mir dort sehr umständlich erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kompliziert ist. Meine Frage an die IHK war: "Welchen Nachweis brauche ich um zu belegen, dass die Ware direkt von China in die Schweiz ging, um unsere Rechnung an den Schweizer Kunden Umsatzsteuerfrei auszustellen. Reicht da die Speditionsbescheinigung mit der Rechnung der Spedition? Ein ABD gibt es ja in dem Fall nicht".

Wir haben zwei verschiedene Fälle.

1) Wenn unser Kunde kein eigenes Zollkonto besitzt, laufen die Einfuhren über unser Aufschubkonto, obwohl die Ware direkt in die Schweiz geliefert wird. Dürfen wir die Ware in diesem Fall umsatzsteuerfrei an unseren Kunden berechnen?

2) Im zweiten Fall besitzt der Kunde eine eigene Zollnummer mit eigenem Aufschubkonto. In dem Fall läuft die Verzollung direkt über unseren Kunden. Dürfen wir diese Ware umsatzsteuerfrei berechnen?

Ich hoffe, ich habe mich deutlich und verständlich ausgedrückt. Ich bin leider kein Profi.

Bitte dringend um Hilfe!
Hallo,

ich habe das gerade gelesen. Verstehe ich das richtig? Ihr macht solche Geschäfte OHNE Steuerberater :o  :o Wenn euch die Erläuterungen der IHK schon zu kompliziert waren, dann solltet ihr wissen: Die Umsatzsteuer ist noch viel komplizierter.  Ihr braucht ganz dringend einen Steuerberater mit Erfahrung in der Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften. Ganz dringend! Innergemeinschaftlich bräuchtet ihr eine Gelangensbestätigung. http://www.rechnungswesen-portal.de/News/Gelangensbestaetigung-Verschaerfte-Nachweispflichten-bei-EU-Lieferungen.html

Viel Erfolg
Hallo,

Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer:

Eine Firma mit Sitz in Deutschland (Inland) hat eine deutsche und eine französische Umsatzsteuer-Identnummer, aber keine französische Betriebsstätte. Sind innergemeinschaftliche Erwerbe mit der französischen UST-ID auch in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben und wenn ja: In welcher Position?

(Deutscher Lieferant liefert für das deutsche Unternehmen Ware nach Frankreich, unter Verwendung der französischen UST-ID des Erwerbers)

Danke für die Hilfe!!
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