Ist ein Steuerberater Pflicht für den Jahresabschluss einer GmbH?

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Ist ein Steuerberater Pflicht für den Jahresabschluss einer GmbH?
Hallo,

ein Bekannter hat mir erzählt, dass ein Steuerberater zwingend bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft (also GmbH , AG ...) beauftragt werden muss. Ist das wirklich so?

Kann ich den Jahresabschluss und die Steuererklärungen nicht auch selbst erstellen?

LG, Biene
Es gibt keine Verpflichtung einen Steuerberater zu beauftragen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gibt es lediglich eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
Hallo,

wenn also mind. zwei der folgenden Merkmale nicht überschritten werden, braucht man keinen Prüfer:

Zitat
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 4 840 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 9 680 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.

Quelle: § 267 HGB

MfG
M.
Normalerweise gibt es keine Steuerberaterpflicht, ich habe den Jahresabschluss auch jahrelang alleine gemacht. Irgendwann hatte aber nicht mehr die Zeit, mich darum selbst zu kümmern. Deshalb hab ich mir dann einen Steuerberater in Hamm gesucht und mich für den Steuerberater aus Hamm entschieden und war dann schnell sehr zufrieden. Das Ergebnis fällt jetzt immer deutlich besser aus und ich hab mehr Zeit, mich auf meine eigentliche Arbeit zu konzentrieren.
Nein, es gibt ganz klar keine Pflicht zur Beauftragung eines StB.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung verantwortlich. Grundsätzlich kann jeder Betrieb den JA und die Steuern selbst machen.

Auch bei Bestellung eines StB mittels Geschäftsbesorgungsvertrages bleibt die GF verantwortlich. Jedoch kann bei etwaigen Schäden der StB in Haftung genommen werden, weswegen StB entsprechend versichert sind.


Grüße
Nubi
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