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GoB, Häusliches Arbeitszimmer Mitarbeiterin
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe mich schnell zurechtfinden zu können.
Ich habe eine Frage: Ich habe eine Praxis und die Buchhaltung macht eine Mitarbeiterin von mir (früher Teilzeit, jetzt Minijobberin). Sie macht meine komplette Buchhaltung, ermittelt den Gewinn nach EÜR, Gehälter, etc.. .
Sie verrichtet die Arbeit von ihrem häuslichen Büro aus. Ich bezahlte ihr den Internetanschluss und ihr Handy da sie viel telefoniert und natürlich auch erreichbar sein soll.
Am Jahresende wird auf diese Ausgaben 20 % auf Private Nutzung gebucht. Soweit so gut.
Aufgefallen ist, dass die Rechnungen zwar von meinem Geschäftskonto abgebucht werden, aber der Rechnungsempfänger ist sie selber. Kann man da überhaupt noch solche Ausgaben als Betriebsausgabe buchen?
Genau so kauft sie sich Büromaterial online. Hier lautet der Rechnungsempfänger aber:

Mitarbeitername / co. mein Firmenname
Abt. Buchhaltung  
ihre Straße
PLZ, Ort.
Ist sowas zulässig?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.
:)
Hallo,

hier sollte ein Steuerberater konsulitert werden.
Mir fallen zwei Dinge auf: warum 20% private Nutzung beim Arbeitszimmer? Normalerweise muss hier geprüft werden, wieweit hier die Kosten abzugsfähig sind (bei der Mitarbeiterin) und wie das dann zu erfassen ist. Dazu gehört auch, dass geprüft wird, ob sie selbständig tätig oder abhängig Beschäftigte ist. Ich tendiere nach den Schilderungen zu letzterem. Ob und wieweit dann in der Einkommensteuer bei der Mitarbeiterin Arbeitszimmerkosten absetzbar sind, hängt von den Umständen bei ihr ab und nicht vom Arbeitsverhältnis mit dir.
Zum anderen: wenn die Rechnungen auf die Mitarbeiterin ausgestellt sind, gibt es keine Vorsteuerabzug - einfach einmal die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung lesen. Als Betriebsausgabe wohl schon, denn ihr tragt die Kosten für den Arbeitsplatz einer Mitarbeiterin. Aber auch hier Vorsicht: hier könnte ein geldwerter Vorteil vorhanden sein, den ihr als Umsatz mit Umsatzsteuer legen müsst.

Wie gesagt:  ich würde hier Rat beim Steuerberater holen - die Sache ist nicht so einfach, wie ihr euch das wohl vorstellt..

Noch ein Hinweis: ihr wisst, dass ihr nach der Arbeitsstättenverordnung für die ordnungsgemäße Ausgestalltung des Arbeitsplatzes bei eurer Mitarbeiterin verantwortlich seid?
Hallo sogehts,
vielen Dank für Ihre Hilfe!
Die Mitarbeiterin ist bei mir eingestellt. In meiner Praxis kann ich ihr kein Zimmer zur Verfügung stellen, deshalb arbeitet sie von zu Hause aus. Wir sind Einnahme-Überschussrechner und haben mit der
Vorsteuer nichts zu tun. 20 % private Nutzung habe ich auf die gesamten Internet/Telefonkosten gerechnet und gewinnerhöhend als Privatentnahme gebucht.
Hier geht es mir um den Rechnungsempfänger. Wird das so von Finanzamt akzeptiert? Die Rechnungen lauten auf die Anschlussadresse - nicht auf die Praxisadresse.
Lg
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