Das Unternehmen möchte, dass ich die Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer ausstelle (steuerfreie Ausfuhrlieferung).
Von Käuferseite kam folgende Information:
„Bezüglich der Ausfuhranmeldung: In der Regel tritt unsere Firma als Exporteur auf. Nach dem Grenzübertritt stellen wir Ihnen den Ausgangsvermerk aus dem deutschen Zollsystem ATLAS zur Verfügung, sodass Sie über den offiziellen Ausfuhrnachweis für Ihre Unterlagen verfügen. Den Verkäufer sowie die entsprechende Rechnung führen wir üblicherweise in der Handelsrechnung auf, die zusammen mit der Rechnung im ATLAS-System angemeldet wird.“
Das Unternehmen würde also selbst als Exporteur auftreten und mir anschließend den elektronischen Ausgangsvermerk (ATLAS) als Ausfuhrnachweis zur Verfügung stellen.
Meine Frage:
Kann ich in diesem Fall umsatzsteuerfrei (0 %) an ein deutsches Unternehmen fakturieren, obwohl mein Vertragspartner in Deutschland sitzt – sofern mir der gültige Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) vorliegt?
Oder muss ich die deutsche Umsatzsteuer berechnen, weil mein Leistungsempfänger ein inländisches Unternehmen ist?
Mir geht es darum, ob die steuerfreie Ausfuhrlieferung hier möglich ist, wenn:
-die Ware physisch ins Drittland gelangt,
-der Käufer als Exporteur auftritt,
-ich jedoch den offiziellen Ausgangsvermerk als Nachweis erhalte.
Vielen Dank




















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