Barmherzige Schwestern München Soziale Werke gGmbH
München
Wenn das Finanzamt zur Ermittlung der Schenkungsteuer den Bodenwert eines Grundstücks im Sachwertverfahren ermittelt, dann ist die rechtlich mögliche Bebauung maßgebend. Denn grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermittelt, welche Kosten bei einem Ersatzneubau des zu bewertenden Objekts entstehen würden. Deshalb ist für die Bewertung ein aktueller Bebauungsplan für das Grundstück heranzuziehen, selbst wenn die bestehende Bebauung umfangreicher ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 17.06.2026 (Az. II R 7/24) entschieden.|
Erstellt von (Name) S.P. am 28.08.2026
Geändert: 01.09.2026 07:14:14
Autor:
Stefan Parsch
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur Smarterpix / stokkete
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