Abschreibung für nachträglich erstellte Garage

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Abschreibung für nachträglich erstellte Garage, Abschreibung für nachträglich erstellte Garage
Hallo und guten Tag.

Ich hoffe, daß mir aus der Runde der erfahrenen Buchhalter jemand weiterhelfen kann zum Thema Abschreibung Garage. Ende 2012 kaufte ich einen älteren Bugalow (zum Großteil an Angehörigen vermietet)  und ließ danach auf dem Grundstück eine Doppelgarage in Massivbauweise erstellen mit viel Eigenleistung. Fertig 2015.


Nun bin ich mir nicht schlüssig (Infos über Google geholt), ob ich die Garage zwingend zum Haus nachträglich aktivieren muß oder ob ich sie als selbständiges WG abschreiben kann, mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Darüber hinaus mache ich mir Gedanken zur Bewertung der enormen Eigenleistungen. Auf dem Konto Anlagen in Bau sammelte ich über 2 Jahre die Kosten von Fremdleistungen. Garage wurde 2015 fertig, sollte sie jetzt aktivieren und würde gerne einen Betrag für die Eigenleistungen dazu packen. Doch wie ermittle ich rechnerisch sinnvoll diese Eigenleistungen?

Freue mich auf etwas Nachhilfe.

Schöne Grüße
Inka
es handelt sich hier um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Oder ist es Gewerbebetrieb, der bilanziert?

Vermutluch 1. Variante:
Die Eigenleistungen erbringt der Steuerpflichtige, der V+V hat? Dann ist der Wert dieser Leistungen steuerlich 0,--, nur das Material wird angesetzt und die o.g. Fremdleistungen!
Garagen können gesondert abgeschrieben werden, wenn sie auch vermietet sind.

E.
Guten Morgen Eugenie,

herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ja, es handelt sich um Einkünfte aus V+V.

Noch ist die Garage nicht vermietet, eine Hälfte nutze ich selbst, die zweite Hälfte nutzt mein Sohn, der Mieter im Bungalow ist.
Aktuell zahlt er keine Miete dafür, weil er heftig über 2,5 Jahre beim Bau mitgeholfen hat.

Es bleibt also die Frage, ob ich die Garage gesondert aktivieren kann, und wenn ja, ob eine ND von 20 Jahren ok ist.

Schönes Wochenende und Grüße
Inka
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