Abschreibung und Austauschgeräte

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[ geschlossen ] Abschreibung und Austauschgeräte
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig.
Wir haben in unserem Unternehmen hin und wieder den Fall, das für Geräte (z.B. Bohrmaschine), welche defekt zur Reparatur geschickt werden, noch nicht abgeschrieben und nicht mehr reparabel sind, vom Hersteller dann Austauschgeräte zurück geschickt werden.

Nun vergibt unsere Buchhaltung dem Austauschgerät die gleiche Inventarnummer wie vorher das original Gerät hatte und ändert im Warenwirtschaftssystem die Seriennummer dieses Inventars auf die des Austauschgerätes um.
Es gibt aber Abteilungen mit anderen Subsystemen (z.B. Haustechnik, Gebäudeverwaltung, Verkauf), in denen dieses Inventar paralell auch geführt wird und die müssen diese Seriennummern auf Zuruf nun auch ändern.

Die Buchhaltung sagt nun, das dies nicht anders ginge, da die Abschreibung auf das Austauschgerät weiter laufen muss.
Ich bin allerdings der Meinung, dass in allen Subsystemen nun zwei Geräte unter ein und der selben Inventarnummer laufen und das dies nicht in Ordnung ist.
Aus meiner Sicht habe ich damit in sämtlichen Subsystemen die Gerätehistorie zerstört da ein Identifier für zwei verschiedene Geräte (möglicher Weise sogar unterschiedlichen Typs) existieren.

Leider fehlt mir der buchhalterische Hintergrund um beurteilen zu können ob das buchhalterisch wirklich keine andere Lösung gibt. Der logische Menschenverstand sagt mir aber das diese Vorgehensweise falsch ist.

Kann mir jemand helfen??

Herzlichen Dank.

BG

Hans
Hallo,

spontan würde ich auch keine andere Möglichkeit sehen. I.d.R. gibt es in der Anlagenverwaltung jedoch bei jedem Anlagegut noch ein Bemerkungenfeld, in dem man ja den Austausch und die alte Serienummer vermerken könnte.

Gruß, Buchi
Könnte es nicht auch so gehen?:

Das alte Anlagegut außerplanmäßig auf Null abschreiben und das Austauschgerät mit dem Restbuchwert des alten Anlageguts aktivieren.

LG
Hallo Ponschie,

wie willst Du das neue Gerät aktivieren (Gegenkonto!) ? Dies würde evtl. noch über eine Wertzuschreibung funktionieren. Ob das jedoch zulässig ist, da bin ich eher skeptisch. Es lag ja nie ein buchtechnischer Wert für das neue Gerät vor (nur beim alten).

Auch wenn das Austauschgerät ein neues Gerät, ist es dennoch der Ersatz für das alte defekte Gerät. Würde nur ein Bauteil ausgetauscht werden, wäre der Fall klar. Auf das AV oder überhaupt buchtechnisch hätte dies keine Auswirkungen. In diesem Fall wurden ebend alle Bauteile ausgetauscht.  :wink:

Gruß, Buchi
Hi,

erst einmal herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Ich verstehe wie gesagt nicht so viel von Buchhaltung aber das derzeitige Vorgehen zerschießt jegliche Subsysteme (z.B. Anlagentechnik, Facility Management System usw.) in Bezug auf diese Anlagen.
Ein Bemerkungsfeld zu nutzen wird kaum funktionieren, da die Geräte in diesen Systemen eine Hiistorie haben und diese kaum in eines dieser Felder passen. So werden viele Geräte bspw. nach BGV A3 immer wieder elektrisch geprüft und dies wird dokumentiert. Wenn nun ein Austauschgerät einfach einer "alten" Inventarnummer zugewiesen wird, dann wird dieses nicht geprüft weil das Alte möglicher Weise gerade vor Austausch geprüft wurde. Wenn das neue Gerät dann noch einen Defekt hat und Menschen verletzt werden, dann wird es richtig schlimm.

Das ist nur ein Beispiel aber der logische Menschenverstand sagt mir, das da etwas nicht stimmt.

Könnte man buchhalterisch das neue Gerät nicht so als neu gekauftes Gerät verbuchen, dass man einfach den Restwert des Altgerätes als Kaufpreis angibt obwohl man es als Garantietausch kostenlos bekommen hat?  Danach evtl. noch mit der Bemerkung "TAUSCH" mit der "alten" Inventarnummer verknüpfen (in der Anlagentechnik geht so etwas, z.B. Monitor mit PC).

Beste Grüße.

Hans
Hi,
ja von der Logik her, war dies auch mein Weg...aber Buchi hat leider Recht...für die Anschafftung des Austauschgerätes muss es ein Gegenkonto geben und mir fällt hierzu auch kein Konto ein. Normalerweise würde man ja buchen:

Anlagegut an Verbindlichkeit
oder an Bank o.ä.
Aber hier gibt es kein Gegenkonto.

Aber mal doof in die Runde gefragt: Könnte man nicht einfach buchen:
Anlagegut (Austauschgerät) an Anlagegut (altes Gerät)?

Keine Ahnung ob so eine Buchung zulässig ist, aber sehe irgendwie jetzt auf Anhieb auch nicht, was dagegen spricht.

LG
Hallo Ponschie,

super Idee!  :idea:  Eigentlich sollte das machbar sein. Sicher bin ich mir da jedoch nicht.

Gruß, Buchi
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