ich benötige mal etwas Schwarmintelligenz...
Meine Firma stellt das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr auf Oktober-September um, wir haben in diesem Jahr also ein Rumpfwirtschaftsjahr von 9 Monaten. Das
Fragezeichen über meinem Kopf betrifft nun wie die Abschreibungen zu behandeln sind.
Mal ein Beispiel:
Ich habe ein Anlagegut über 3.600€ das über drei Jahre abgeschrieben wird 2017 aktiviert. 2017 wurden 1.200€ abgeschrieben. Schreibe ich jetzt für das Rumpfwirtschaftsjahr Jan-Sep 2018 ebenfalls 1.200€ (was systemseitig eine Herausforderung wäre) oder 900€ (so wie die ursprüngliche Berechnung war) ab?
HGB und EStG sprechen relativ eindeutig davon, dass Anlagen auf Geschäfts-bzw Wirtschaftsjahre zu verteilen sind. Würde daher erstmal davon ausgehen, dass für das Rumpfwirtschaftsjahr der komplette Betrag abgeschrieben werden muss (also 1.200€ im Beispiel). Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch gilt wenn sich während der Abschreibungsdauer das Geschäftsjahr ändert.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank & Grüße in die Zahlendreherrunde!
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