AfA bei Zugängen

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AfA bei Zugängen
Liebes Forum :)
eine Frage zu Abschreibungen an einem Beispiel.

Ich habe am 3.7.2019 einen Schreibtich für 1.300 Euro netto gekauft. Er wird über 13 Jahre abgeschrieben:

1. Jahr 2019:
Buchwert am 1.1.2019: 0
Zugang 2019: 1.300
AfA anteilig (50% von 1300/13): 50 Euro
Buchwert am 31.12.2019: 1.250

2. Jahr 2020
Buchwert am 1.1.2020: 1.250
AfA: 100,00
Buchwert am 31.12.2020: 1.150

3. Jahr 2021
Jetzt kaufe ich am 2.4.2021 für 350 Euro einen Aufsatz für den Schreibtisch, der nicht selbständig nutzbar ist und dem Schreibtisch zugerechnet wird. Das ist also ein Zugang
Buchwert am 1.1.2021: 1.150 Euro
Zugang: 350 Euro
AfA: ???

Wie hoch ist im Jahr 2021 die AfA anzusetzen ?
Einfach weiter die 100 Euro ?
oder erhöht sie sich um 350/13 ?
oder vielleicht 350/11 ? (also gleiche Restlaufzeit wie der Schreibtisch)
oder wie ?

LG

Kerstin :)
Guten Morgen Kerstin,

hier ist erstmal wichtig, dass wir zwischen Zugang und Zuschreibung unterschieden. Der Kauf des Tisches ist ein Zugang. Wenn der Wert des Tisches erhöhrt wird durch diesen "Aufsatz", dann ist das eine Zuschreibung, die den aktuellen Restbuchwert erhöht.

Die AfA für die ersten drei Monate ist also gleich, aber danach wird sie erhört. Der neue Bezugswert ist dann der RBW plus die Zuschreibung. Die restliche Nutzungsdauer bleibt natürlich erhalten und wird nicht erhöht. Im Grunde hätttest Du diesen Aufsatz ja auch direkt beim Kauf erwerben können und dann wären es Anschaffungsnebenkosten gewesen.

Die Berechnungsgrundlage für die neue AfA ist dann also der RBW zum 31.03. zzgl. der Zuschreibung. Aber wenn man das alles richtig verbucht und einträgt, berechnet einem das ja eigentlich auch jede vernünftige Software (zum Glück) exakt, was man abschreiben muss.

VG
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