bei der Vorbereitung des diesjährigen Jahresabschlusses bin ich über einen uralten Buchungsfehler gestolpert. Beim eintragen der Bemessungsgrundlage eines Anlageguts wurde damals die abziehbare Vorsteuer mit einbezogen. D.h. es wurde der Bruttowert eingetragen statt des Nettowerts. Zusätzlich sind einige der Abschreibungen bereits in Abschlüssen mit Bestandskraft erfolgt. Der Wert des Anlagegutes ist korrekt 550€ und wird über 8 Jahre abgeschrieben.
Wie korrigiere ich das nun? Dass ich nun den Abschreibungsbetrag anpasse und den echten Restwert auf die restlichen Nutzungsjahre verteile ist mir klar, aber wie bekomme ich den falschen Wert aus dem Anlagespiegel? Kann ich eine Sonderabschreibung durchführen damit der Anlagenspiegel korrekt ist und diese dann in der Buchhaltung einfach "unter den Tisch fallen lassen" also dort nur die korrigiert Abschreibung durchführen? Bekomme ich da Probleme mit der eBilanz? Ist das verboten? Wie soll ich vorgehen?
Programm ist Lexware Buchhaltung.
MfG,
Karsten















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