Laptop und Zubehör als GWG und Drucker

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Laptop und Zubehör als GWG und Drucker
Hallo,

ich bin Einzelunternehmer (keine Kleinunternehmerregelung) und möchte meine ersten Buchungen vornehmen. Habe mich für Soll-Besteuerung und EÜR entschieden. Meine Buchhaltungskenntnisse sind grundlegend. Ich würde trotzdem gern die Buchung über Soll-/Haben-Konten des SKR03 vornehmen - auch wenn ich das nicht muss, sondern weil ich das einfach für die saubere Variante halte.

Ich habe schon viel im Internet recherchiert, bin mir trotzdem unsicher. Es geht um einen angeschafften Laptop sowie Zubehörteile:
- Vor einem Monat einen neuen Laptop zum Nettopreis von 560 EUR angeschafft
- Zeitgleich als Erweiterung etwas mehr Arbeitsspeicher und eine interne Festplatte für den Laptop für 115 EUR netto
- In den nächsten Tagen kommt ein Multifunktionsdrucker für 460 EUR netto

1) Der Laptop liegt aufgrund des Wertes klar in den GWG-Grenzen. Hier würde ich den auf das Konto 480 buchen und am Jahresende die Afa auf das Konto 4855. Passt das oder lieber die Konten 490/4830?

2) Was mache ich mit dem Arbeitsspeicher/Festplatte? Abgesehen vom Wert widerspricht es der GWG-Definition. Ich müsste sie also theoretisch dem Anlagegut "Laptop" hinzurechnen. Das ist ja aber ein GWG? Wohin buche ich die Teile also? Aufwand? Aber welcher? Ist ja keine Reparatur in dem Sinne? Trotzdem auf 4805?

3) Der Drucker ist ja auch kein GWG, da er nur in Verbindung mit dem Laptop nutzbar ist. Auch hier: Der Laptop ist als GWG ja abgeschrieben. Wie soll da eine Hinzurechnung funktionieren? Also trotzdem als eigenes GWG verbuchen?

Viele Grüße
Moin Mister Chanson,

also vorab: Ich mache die Buchhaltung in einer GmbH unter normalen Voraussetzungen, daher lass ich mich gerne korrigeren, wenn es bei Deiner Konstellation Besonderheiten gibt.

Der "Drucker" ist wie Du schon sagst kein GwG da er ja nicht ohne PC genutzt werden kann, zumindest heißt es so. Daher wird er wie ein Computer auch abgeschrieben über ich glaube drei Jahre? Das lässt sich ja googlen. Als Konto würde ich "Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung wählen". Der Drucker ist ja nicht fest an diesen einen Laptop gebunden sondern kann auch mit anderen Laptops verwendet werden.

Anders als Dein fest verbauter Speicher ist der Drucker ja nicht an nur diesen Laptop gebunden, sondern kann auch mit anderen Computern verbunden werden daher ist er schon ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Nur eben nicht alleine nutzbar, daher kein GwW.

Die Erweiterung des Laptops würde ich als EDV-Aufand verbuchen.

VG
der Ram ist doch eh unter 150 würde ich sofort abschreiben, da du ihn Zeitgleich angeschafft hast ein Paket mit dem Lappy bilden und das zusammen als GWG Wegbuchen

Dein Drucker kann nicht zufällig scannen/kopieren? wenn ja dann GWG, bei dem Preis würde ich das fast vermuten
Zitat
StefanBD schreibt:
Dein Drucker kann nicht zufällig scannen/kopieren? wenn ja dann GWG, bei dem Preis würde ich das fast vermuten

Das kann er. Danke für den Hinweis. Dann 2x GWG. Danke euch.
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