folgender Sachverhalt:
die Buchhaltung wurde bis November 2018 nach 4,3 gebucht.
Nun wurde vom FA, rückwirkend die Bilanzierung ab 01.01.2018 festgesetzt.
Der Jahresabschluss 2017 ist veranlagt.
Nun muss die Eröffnungsbilanz erstellt werden, die Umsatzsteuer wurde nach "Ist" abgerechnet.
Es ist mir klar, das die Forderungen und Verbindlichkeiten nun auf den 01.01. über 1410/1610 gegen 9000 im Jahr 2018 gebucht werden müssen.
Aber was mache ich mit den Erlösbuchungen/MwSt und Kostenbuchungen/Vorsteuer, die in 2018 für 2017 vereinnahmt/gezahlt wurden.
Die Umsatzsteuer ist ja in 2018 ans FA gezahlt.
Ich danke für schnelle Hilfe
Hexe



















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