da es im Angebot steht, würde ich es wahrscheinlich als sonstigen betrieblichen Aufwand buchen, da es zur Erstellung deines Produktes dient. Und somit würde ich ebenfalls zu 100% ansetzen, wie normale Betriebsausgaben.
VG Bookman
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11.05.2009 08:18:30
Hallo Ponschie,
da es im Angebot steht, würde ich es wahrscheinlich als sonstigen betrieblichen Aufwand buchen, da es zur Erstellung deines Produktes dient. Und somit würde ich ebenfalls zu 100% ansetzen, wie normale Betriebsausgaben. VG Bookman |
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17.05.2009 14:35:07
Man könnte es auch als Wareneinkauf buchen, da es ja im Prinzip eine Ware ist, die an die Kunden zusammen mit dem Seminar verkauft wird. Bewirtungskosten sind es jedenfalls nicht.
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18.05.2009 21:06:05
Hallo,
Bewirtungskosten werden vom Netto Betrag gebucht. Abzugsfähige Bewirtungskosten 70 % und nicht abzugsfähige Betriebsausgabe 30 %.( Die beiden Kosten müssen wir vom Nettobetrag berechnen) und Vorsteuer muss vom gesamten Bruttobetrag. Z.B. Bewirtungskosten 98,60 € (inkl. 19 % Ust.) abzugsfähige Betriebsausgabe= 70 % x 82,86( Netto) = 58,00 € -->Konto 4650 nicht abzugsfähige Betriebsausgabe= 30 % x 82,86 = 24,86 € -->Buchen über Konto 4654 Vorsteuerabzug vom Gesamtenrechnung : 98,60 x 19 % = 15,74 € Bewirtungsrechnungen müssen angemessen sein und nachgewisen werden. ( welche Kunde wird bewirtet usw.) Grüß |
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19.05.2009 08:10:52
@coralles68
danke für den Beitrag...aber wie Bewirtungskosten zu definieren sind ist wohl allen klar. Die Problematik ist hier eine andere und geht eigentlich aus den vorangegangenen Beiträgen hervor :wink: LG |
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