Eine steuerfreie Lieferung gemäß §4 Abs. 1a in eine steuerbare Lieferung umwandeln

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Eine steuerfreie Lieferung gemäß §4 Abs. 1a in eine steuerbare Lieferung umwandeln
Liebe Community,

ich bitte Sie um Hilfe bei einem Geschäftsvorfall. Ich benutze SKR04.

Im Dezember 2017 haben wir ein Fahrzeug nach Ausland (Drittland) für 15.000€ ohne MwSt. gemäß §4Abs.1a verkauft.
Der Kunde hat das Auto erst im Jahr 2018 in zwei Raten bezahlt und abgeholt. Leider hat er uns bis jetzt keinen Nachweis, dass das Fahrzeug ausgeführt wurde, vorgestellt. Wir haben die Sache auch aus den Augen verloren.
Jetzt komme ich zur Frage:
Wie soll ich die steuerfreie Lieferung in die steuerbare Lieferung umwandeln, wenn die Bilanz für 2017 nicht geändert werden darf?
Ich sehe nur einen Ausweg, ob er richtig ist? Habe noch nie solche Probleme behandelt.

- im Jahr 2018 eine Steuerrückstellung (iHv. 19% vom Kaufpreis) bilden 6960 an 3020 - 2394,96€
und
- im Jahr 2019  3020 an 3806 -2394,96€

Darf ich Sie bitten, die o.g. Buchungsvorstellungen zu bewerten?
Beste Grüßen  und vielen Dank im voraus.
Vita
Hallo, Vita

ne, so einfach ist die Sache nicht. Wozu soll man die Rückstellung bilden? Du kannst doch nicht 3806 manuell besuchen. Liegt der Steuerbescheid für 2017 schon vor?
Hallo, Macaslaut

ja, der Steuerbescheid für 2017 ist schon längst da.
Ich kann keine Änderungen im 2017 vornehmen und muss die Situation jetzt korrigieren.
[CODE] muss die Situation jetzt korrigieren.[/CODE]

Wieso muss du die Situation korrigieren? Will das Finanzamt  die Umsatzsteuer für 2017 wegen fehlender Ausfuhrnachweis? Wenn ja- dan buchh einfach
7690 an  Finanzamt und versuch weiter den Ausfuhrnachweis vom Käufer zu bekommen.  Wenn keiner von  euch Geld haben will, wieso willst du dann es selber dem Fa. geben?
Wenn du doch unbedingt dem  Fa. die Umsatzsteuer schenken willst, dann mach einfach die Gutschrift für die Rechnung aus 2017 und dann normale Rechnung mit der Umsatzsteuer.
Hallo Macaslaut,
ich bedanke mich für deine guten Ratschläge.
Ehrlich zu sagen, folge ich gern deinem Ratschlag "mit abwarten"
Ich wünsche dir eine schöne Woche und schöne Feiertage.
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