Gutschein von Paypal erhalten wie Rechnung verbuchen?

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Einen schönen guten Tag :-)

ich habe mal wieder eine Frage....

ich habe von paypal einen Gutschein über 20% bekommen.
Nun habe ich damit einen Artikel bei ebay gekauft für 300,-
Vom Konto wurden also nur 240 abgebucht.
Die Rechnung vom Händler beträgt 300,- (er hatte ja mit dem paypalgutschein nichts zu tun)
kann ich nun eigentlich trotzdem die volle Vorsteuer geltend machen? wenn ja, wie buche ich das ?
Vielen Dank im voraus!
Liebe Grüße
Angelina
Hallo Angelina,

ich würde den Gutschein als so.betr. Ertrag sehen, da er - wie du auch sagst - nichts mit dem Wareneinkauf direkt zu tun hat.
Somit hängt es nicht mit dem Wareneinkauf zusammen und man muss die Vorsteuer nicht korrigieren, wie es bei Rabatten oder Skonti der Fall ist.

Buchung: WE 252,00 €   an     Bank            240,00 €
              Vst.  48,00 €         so. betr. Ertrag  60,00 €

Gruß
Kimstern
kannst du mir das etwas besser erklären bitte?
ich gebe dir hier mal die genauen werte, hatte vorher aufgerundet.

EK 329 brutto
netto 276,47
MwSt 52,53


Gutschein 20%  
vom Konto eingezogen: 263,20

danke  :oops:

Liebe Grüße
Hallo,
ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ob es so stimmt. Leider hat noch niemand anderes von den Profis was dazu gesagt....sind wahrscheinlich alle schon halb im Osterwochenende... :D

Also mit deinen Werten würde ich es so buchen:

im Soll
Wareneingang           276,47 €
Vorsteuer                    52,53 €  
                               329,00 €
                               
an

im Haben
Bank                            263,20 €      
sonstige betr. Erträge      65,80 €    
                                   329,00 €

Meiner Meinung nach ist der Gutschein nicht steuerbar und deswegen muss die Vorsteuer beim Wareneinkauf nicht gemindert werden. Anders bei nachträglich gewährten Rabatten oder Boni, da wird der  Wareneinkauf vermindert und somit auch die Vorsteuer korrigiert.

Grüße
Kimstern
viele Dank Kimstern!!
soll ich es jetzt so buchen, oder noch warten ?
wünsche dir auch ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße
Angelina
Hallo Zusammen,

ich habe leider von den Profis auch noch keinen gesehen :roll:  aber als angehender Hilfsbuchhalter finde ich Kimsterns Lösung eine runde Sache. 8)

Da ich mich nun mit paypal überhaupt nicht auskenne, unterstelle ich hier mal das die Vorfälle überhaupt nichts miteinander zu tun haben und dem gutschein kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, dies sollte aber leicht nachprüfbar sein, wenn die Abrechnung über den Gutschein eintrifft. Sollte der Gutschein doch Ust. enthalten, müsste Kimsterns Buchung um dieses Kto. erweitert werden.

Nur meine bescheidene Meinung :mrgreen:

Euch allen ein schönes Osterfest und übertreibt es nicht

Andreas

PS.: noch mal drüber nachgedacht, was soll der Geiz, lasst uns Ostern richtig Feiern
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wieder mein Andreas  :D
du bist echt ein Schatz und immer mein Retter in der Not :-)
Puh, krachen lassen wollt ich es gar nicht, ich dachte eher an Verkriechen, aber stimmt eigentlich...Andreas... jetzt erst recht....

Auch schöne Ostern
wünscht
Kimstern
Hallo allerseits,

ein Geldgutschein ist umsatzsteuerrechtlich an sich nichts weiter als virtuelles Geld. Lediglich unter bestimmten Umständen kann er als Anzahlung gesehen werden und ist mit Umsatzsteuer belastet. Voraussetzung hierfür wäre, dass der Gutschein nur für eine konkrete, bereits feststehende Leistung ausgegeben wurde. Dies wage ich bei einem Paypal-Gutschein zu bezweifeln.

Da der Gutschein wie gesagt nichts weiter als eine besondere Form von Geld ist, kannst Du die Vorsteuer aus den 329 EUR ziehen.

Was die Verbuchung des Gutscheins angeht,  müsste mE auch darauf abgestellt werden, aus welcher Sphäre der Gutschein stammt. Wurde er ursprünglich als Bonus für ein Privatgeschäft ausgegeben (was bei der Verbindung paypal-ebay nicht ganz ausgeschlossen ist), müsste aus meiner Sicht eine Neueinlage gebucht werden.

Schöne Ostern noch
Gustav
FROHE OSTERN:::::: :-))

Habe eben versucht so zu buchen. Leider erfolglos..
zuerst habe ich eine Splittbuchung gemacht, dann sagte mir das Programm "Steuerautomatik beim Splittbuchen nicht möglich"

dann habe ich es getrennt versucht:

263,20
Betriebsbedarf an Bank
und 65,80
Betriebsbedarf an Sonstige Erträge  (Skr03 2700)

auch in diesem Fall sagte es mir, Steuerautomatik nicht möglich :-(

Was mache ich verkehrt?

Liebe Grüße
Angelina
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