Rechnung wird von Versicherung bezahlt - mit Ausnahme der USt.

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[ geschlossen ] Rechnung wird von Versicherung bezahlt - mit Ausnahme der USt.
Guten Morgen zusammen,

ich habe hier die Rechnung eines Kfz-Sachverständigen, welcher den Schaden an einem unserer Firmenwagen beurteilt hat. Die Rechnung ist auf unser Unternehmen ausgestellt, wird aber mit Ausnahme der USt. direkt von der gegnerischen Versicherung an den Gutachter bezahlt.

Da wir vorsteuerabzugsberechtigt sind, trägt die Versicherung die USt. nicht. Diese wurde daher von uns direkt an den Gutachter überwiesen.

Ich habe nun wegen des Vorsteuerabzuges die Rechnung komplett eingebucht und die Zahlung dagegen. Gibt es ein Konto über welches ich den Nettobetrag korrekt ausbuchen kann? Oder hätte ich einfach nur die Vorsteuer einbuchen müssen? Ich buche über DATEV, SKR 03.

Vielen Dank.
Hallo,

oh ja diesen Fall hatte ich auch mal. Liegt jetzt aber schon lange zurück.  :denk:  Ich denke einfach so:

Beispiel Schaden 1.000 EUR netto = 1190 EUR brutto

Verbindlichkeiten 1.190 EUR an Erträge aus Versicherungsentschädigungen 1.000 EUR

und für die Differenz (Umsatzsteuer):

Verbindlichkeiten an Bank 190 EUR

Die Rechnung vom Sachverständigen hast Du ja schon eingebucht, damit auch die Vorsteuer geltend gemacht. Jetzt bleibt nur noch die Verbindlichkeit gegenüber dem Sachverständigen und der Ertrag von der Versicherung.

Hoffe, es stimmt so. Vielleicht kann da ja nochmal Jemand bestätigen oder ggf. korrigieren.


Gruß, Buchi
Hallo Corimarie,

aus unserer Sicht entstehen bei dem Vorgang:
1. Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung (der Einfachheit nehmen wir an: 100 Euro, zzgl. 19 Euro Vst.)
2. Eine Forderung an die Versicherung (100 Euro netto, da nicht steuerbar)

Im 3. Schritt muss nun die Verb. aLuL (100 Euro, denn die Buchhaltungssoftware wird den Betrag und die Vst. trennen) an die Forderung gegen die Versicherung gebucht werden. Und zwar erst, wenn die Versicherung gezahlt hat.

Es bleibt ein Rest von 19 Euro aus der Verbindlichkeit, den Sie ja korrekt an den Sachverständigen überwiesen haben. Dieser Vorsteuerbetrag wird Ihnen dann später durch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung zurückerstattet.

So ist der Fall sauber dokumentiert und geht mit 0 auf.

Beste Grüße
Die Redaktion
Vielen Dank, die Antwort war hilfreich.
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