schön dass es dieses Forum gibt - die Lektüre hat mir schon mehrfach gholfen. Doch nun komme ich ohne direktes Fragen nicht mehr weiter:
Es geht um die korrekte Buchung von steuerfreien Fördermitteln aus Kulturförderungen.
Diese sind ja zunächst als sonstige steuerfrei Einnahmen zu buchen. Sind nun alle von diesen Fördermitteln getätigten Ausgaben als nicht abzugsfähig zu buchen? Muss ich mir dafür lauter neue Konten einrichten (bisher SKR03)? Oder geht auch ein Sammelkonto, auf das allerdings dann von Fahrtkosten über geleistete Tantiemen bis zu Material und Maschinen (GWGs) alles läuft.
Zum Verständnis: Es geht um öffentlich geförderte Theaterprojekte. Das Theater (GbR) ist umsatzsteuerbefreit nach §4 20a. Es muss nur eine EÜR erstellt werden.
Und weitere Frage an die steuerberater unter Euch: Kann ich in der Feststellungserklärung die als steuerfrei zu behandelnden Einkünfte der Mitglieder gesondert ausweisen? Die Mitglieder haben sowohl zu versteuernde Einnahmen aus dem laufenden Betrieb, als auch Einnahmen aus den geförderten Projekten.
Danke schonmal für Antworten,
Fabian
















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