Wir veranstalten ein Tagesseminar. Der Preis für dieses Seminar beinhaltet für jeden Teilnehmer ein Mittagessen. Mein Chef wird also mit den Teilnehmern zum Mittag in ein Restaurant gehen. Ist dieses Essen eine Bewirtung (also 30% nicht abzugsfähig) oder ist es eher eine Aufmerksamkeit oder ganz was anderes??
ich glaube was Neele meint ist folgendes. Laut Gesetz dürfen Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde/-partner abgesetzt werden. Daher muss geprüft werden ob dieser Fall das Kriterium als Geschäftsfreund erfüllt.
Auf dem Fibumarkt findes du zu Bewirtung diesen Artikel:
Also nach diesen Artikel und anderen die ich im Internet fand würde ich eher dazu tendieren, dass es keine Bewirtung ist. Aber wie verhällt sich das mit dem Tagesseminar genau? Ich gehe davon aus dass die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr bezahlt haben in der der Preis für das Essen bereits enthalten war. Daher kommt mir der Gedanke, dass es evtl als Fremdleistung für das Produkt Seminar gebucht werden könnte. Denn ohne würde evtl. nicht das Seminar stattfinden können etc.
Aber das ist mehr eine Theorie von mir, wie stehen die anderen dazu? Ich versuche aber mal etwas genaueres dazu herauszufinden.
Hi Bookman, ja, die Sache mit den Fremdleistungen trifft es irgendwie am Besten...obwohl ich mir auch nicht so sicher bin, ob das für Bewirtungen in Frage kommt.
Aber vom Sachverhalt ist es genauso. Wir bieten das Seminar unseren Kunden an (Schulungen im Bereich EDV z.B) und das Mittagessen ist Seminarbestandteil und daher im Preis inkl. Da wir ja keinen Restaurantbetrieb haben, gehen wir halt mit dem Kunden irgendwo zum Essen.
Die Angelegenheit ist zu 100% dienstlich veranlasst und wir haben den Kunden dieses Essen ja quasi mit der Schulungsrechnung bereits in Rechnung gestellt.
Ist also kein gewöhnlicher Bewirtungsaufwand. Sonst wärs ja auch zu einfach :P !
Hab schon mal vielen Dank für eure Hilfe. Für weitere Ideen wär ich sehr dankbar! Liebe Grüße Ponschie
ich würde es jetzt sehr wahrschienlich als Betriebsaufwand buchen. Nach deiner Beschreibung ist es eindeutig Bestandteil des Produktes, und wie du selbst sagtes ist es im Seminarpreis mit enthalten. Bewirtung trifft in der Regel eigentlich nur zu, wenn die Kunden das nicht zahlen müssen.
Ist es auf der Seminar Rechnung zusehen, dass der Kunde das Mittagessen mitbezahlt?
Lt. meiner Information kann man diese Kosten zum Seminaraufwand buchen!
Zitat
Von Bewirtungskosten ist immer nur dann die Rede, wenn die Darreichung von Speisen und Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Bei Seminaren oder Konferenzen entfällt aber der Hauptanteil der Kosten auf die Vortragsveranstaltungen.
Praxis-Tipp Um Schwierigkeiten mit dem Betriebsprüfer von vornherein in diesem Punkt zu vermeiden, sollten Sie vom Veranstalter eine Rechnung mit einem Betrag verlangen, der auch die Verpflegung beinhaltet. Somit können Sie 100 % der Aufwendungen als Seminarkosten verbuchen.
Nur ist es ja so, dass sich der Beitrag von Lexware auf die Buchung einer Seminarrechnung bezieht, also für den Teilnehmer.
Wir sind aber die Veranstalter. Wir haben keine weiteren Kosten für das Seminar (von wegen Haupt- und Nebenleistung). Aber ich denke, dass trotzdem auch für uns gilt, dass es sich nicht um gewöhnliche Bewirtung handelt.
Aber bleibt für mich immer noch die Frage: Auf welches Konto buch ich die Restaurantquittung nun?
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