Ich hoffe ich bin hier richtig im Forum, und Ihr könnt mir bezüglich meiner Frage helfen.
Ich schreibe demnächst eine Klausur mit dem Schwerpunkt Personengesellschaften.
Dabei habe ich mir beim Lernen die Frage gestellt, ob man bei Personengesellschaften das (Eigen)Kapital auch über die Differenz aus Aktiva und Passiva, wie bei einem Einzelunternehmer berechnen kann, oder ob das, da man ja bspw. beim Zweikontenmodell entsprechend zwei Kapitalkonten hat, nicht funktioniert.
In unseren Übungen beispielsweise nehmen wir, wenn wir einen Veräußerungsgewinn des Mitunternehmeranteils berechnen, immer die Kapitalkonten des Ausscheidenden als Wert des Betriebsvermögens.
Im Umkehrschluss müsste dies doch jedoch auch bedeuten, das wir den Wert des Betriebsvermögens auch anhand der Aktiva und Passiva berechnen können.
Leider bin ich hier bei der Saldierung des Aktiva mit dem Passiva jedoch nicht auf die gleichen Werte der Kapitalkonten gekommen.
Ich habe die Werte des Aktiva genommen, und die Werte des Passivas, einschließlich der Kapitalkonten 2 als Fremdkapital, subtrahiert.
Vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen.
Vielen Dank im Voraus

















Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. 