bei meinem neuen Arbeitgeber, einem mittelständischen Anlagenbauer, wird der Rechnungseingang per Tagesstempel dokumentiert. Soweit ich weiß, ist der Vorsteuerabzug erst zulässig, wenn eine Rechnung tatsächlich vorliegt. Viele Rechnungen, obwohl lt. Datum aus dem Monat der Leistung stammend, kommen bei uns aber erst Anfang bis Mitte des Folgemonats an. Meines Wissens ist die Vorsteuer erst abzugsfähig in dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung tatsächlich zugegangen ist. Das bedeutet hier, dass also der frühestmögliche Zeitpunkt der Folgemonat der erbrachten Leistung ist.
Verstehe ich das so richtig, mein neuer Vorgesetzter will das nicht glauben.
Über eine Lösung würde ich mich sehr freuen.
Barbara
















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