ich habe eine Frage in Bezug auf den Jahresabschluss. Ich würde mich freuen, wenn mir ein Praktiker helfen könnte.Vielen herzlichen Dank vorab und nun zur Frage:
Unsere GmbH hat eine Rechnung (unbezahlt) eines Lieferanten auf dem Kreditorenkonto stehen. Die Rechnung wurde zuerst (ganz normal) Aufwand, Steuer an Kreditor gebucht. Nun ist die Rechnung strittig geworden. Die Rechnung wird nicht bezahlt und der Lieferant hat es schon mit einem Mahnbescheid versucht. Falls der Lieferant vor Gericht geht, kämen ggfls weitere Kosten auf die GmbH zu. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten würde ich die strittige Forderung (für uns Verbindlichkeit) auf das Rückstellungskonto separieren und von den anderen klaren Verbindlichkeiten abgrenzen wollen.
Kann ich hierzu direkt vom Kreditor auf das Rückstellungskonto buchen? Ist das in der Praxis üblich? Ich würde die Umbuchung in voller Höhe brutto machen, ohne die Steuer anzusprechen.
Bitte nicht lachen, starte grade erst.

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