Hallo,
angenommen ein Autohändler kauft einen seltenen Sportwagen zu Werbezwecken. Dieser Wagen wird nicht gefahren und steigt stark im Wert. Kann man in diesem Fall die Abschreibung unterlassen? Wenn ja, wo steht dies? Im HGB kenne ich nur den §253 der ja keine Ausnahme zulässt.
Vorab vielen Dank!
angenommen ein Autohändler kauft einen seltenen Sportwagen zu Werbezwecken. Dieser Wagen wird nicht gefahren und steigt stark im Wert. Kann man in diesem Fall die Abschreibung unterlassen? Wenn ja, wo steht dies? Im HGB kenne ich nur den §253 der ja keine Ausnahme zulässt.
Vorab vielen Dank!