Abschreibung - externe Festplatte bis 150 EUR?

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[ geschlossen ] Abschreibung - externe Festplatte bis 150 EUR?
Hallo,
eine externe Festplatte zur Datensicherung hat einen Anschaffungspreis von EURO 99.

Wird die über ihre übliche Nutzungsdauer (36 Monate) hinweg abgeschrieben oder als GWG?

Der PC wurde schon komplett abgeschrieben.

MfG
Tatiana
Hallo tatjana,

eine externe Festplatte würd ich als selbst. Nutzbar und bewertbar einordnen, selbst wenn Sie für nur einen bestimmten PC angeschafft wurde.

Somit ab in den Aufwand z.b. Bürobedarf.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo!

Du meintest wohl nicht selbstständig nutzbar? :)
Für den Betrieb von externen Festplatten werden immerhin Computer benötigt!

Also kommt es doch in die normale Afa?

LG,
Neele
Mahlzeit Neele,

sicher ist er ohne PC nicht nutzbar, ergo eigentlich nicht selbst. nutzbar.

Nun versuch ich einen Spagat in dem ich unterstelle eine externe Festplatte kann an jedem beliebigen PC verwendet werden je nachdem wann ich ihn brauche und unterstelle damit er ist in seiner Eigenart selbst. nutzbar. :wink:
Da der Betrag auch sehr niedrig ist kann man ihn nun unter 150 Euro als Aufwand behandeln, bevor man auf die Schiene kommt und ihn als nicht selbst. Nutzbar aktivieren müsste. Aufgrund des geringen Betrages schaut da auch ein BP nicht genauer hin.  8)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ha! Ich habs gefunden!

Zitat
Selbständig nutzungsfähig sind ferner Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, technisch mit diesen Wirtschaftsgütern aber nicht abgestimmt sind (  z.B. Paletten, Einrichtungsgegenstände)

Quelle: R 6.13 EStR 2005

Dann ist es wenigstens rechtssicher, bevor hier noch jemand sagt, die Buchung würde niemand bemängeln...  :lol:
Ok Neele,

:?  die Passage kenn ich, wohin tendierst Du denn nun, in der Theorie und in der Praxis?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

ich würde es auch wie Ansimi probieren. Auch wenn ganz genau genommen diese nicht selbstständig nutzbar ist.

VG Bookman
Hallo,

es sollte in erster Linie bedacht werden ob:
1. Austausch weil alte defekt
2. Eine neue dazu kommt.

LG Rabs
Ich verstehe den Auszug aus R. 6.13 EStR eigentlich als Bestätigung von Ansimis Vorgehen....
Ihr nicht?  :oops:

Da steht doch: sind selbstständig nutzungsfähig, wenn (...). Eine externe Festplatte zähle ich zu dem Beschriebenen!
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