ARA uns sonstige Vermögensgegenstände

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ARA uns sonstige Vermögensgegenstände, ARA oder sonstige Vermögensgegenstände?
Hallo Zusammen,

ich bräuchte bitte eure fachliche Meinung zum folgenden Sachverhalt:
die Rechnung (RG-Datum 04.11.2024) für die Fortbildung (Seminar vom 03.02.2025 bis 07.02.2025) ist in 11/2024 eingegangen und wurde ebenfalls in 11/2024 bezahlt.
Und so wurde sie in 11/2024 gebucht: Fortbildungskosten an ARA (SK 1900)

Und nun kommt der WP uns sagt, dass ARA in dem Fall falsch, ist weil der zeitliche Bezug (Monate) fehlt. Richtig ist das Konto "sonstige Vermögensgegenstände" (1300).

Ich dachte immer, ich bebuche das SK "sonstige Vermögensgegenstände" (1300) nur, wenn ich den ERTRAG im Berichtsjahr habe und den Zahlungseingang im Folgejahr erwarte.

Hier habe ich aber die Zahlung im Berichtsjahr und Aufwand im Folgejahr.

Die Antwort/Begründung der Wirtschaftsprüfer auf die Frage "warum nicht ARA" war, "weil das Seminar NUR in EINEM Monat stattgefunden hat. Hätte das Seminar mehrere Monate gedauert, wäre ARA (1900) richtig".

Was ist eure Meinung dazu?

Danke vorab

Viele Grüße
Hallo Beginner,

ein sonstiger Vermögensgegenstand hat erst einmal nicht unbedingt etwas mit einem Ertrag zu tun, sondern mit der Zahlung bzw. Rückzahlung, die erst im Folgejahr oder noch später erfolgt.

Ein Beispiel für einen "ertraglosen" sonstigen Vermögensgegenstand ist eine Kaution oder Sicherheitsleistung.

In Deinem Fall liegt der Knackpunkt wohl an einer anderen Stelle. Im § 250 HGB steht:

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Den Begriff "für eine bestimmte Zeit" habe ich besonders markiert. Dieser beinhaltet einen Zeitraum. Die Definition Eures WPs, dass "für eine bestimmte Zeit" mindestens einen Monat umfassen muss, habe ich so definitiv auch noch nicht gehört. Aber das steckt - denke ich - dahinter. So ist bspw. die Ausgabe für ein Tagesseminar keine Ausgabe für eine bestimmte Zeit.

Irgendwo muss die Grenze gesetzt werden und das scheint für den WP der eine Monat zu sein. Wäre das Seminar im Jahr 2025 vom 3.2 bis zum 7.3. gegangen, dann wäre dieser Definition nach der ARAP richtig gewesen.

Steht bestimmt in irgendeinem Handbuch...

Hugh, ich habe gesprochen!
Hallo Sitting_Bull,

danke für deine Antwort!
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