Parkgebühren eines Firmen-PKW´s

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[ geschlossen ] Parkgebühren eines Firmen-PKW´s
Hallo,

ich bin mir nicht sicher auf welches Buchungskonto die Parkgebühren des Firmen-PKW´s gebucht werden müssen.

Gehört es zu den sonstigen KfZ-Kosten (SKR 03 - 4580) und muss bei der Ansetzung des privaten-Nutzunganteils mit berücksichtigt werden

oder

kann ich es auch auf das Konto 4673 (Fahrtenkosten UN) buchen und somit voll absetzen (ohne privaten Nutzungsanteils).

MfG

wisomino
Ja das sind die Fahrtkosten! Man kann auch extra ein konto "Parken" anlegen falls sich die Parkosten sehr häufen.
Hallo,

ich habe dafür immer sonstige KFZ-Kosten genommen.

Gruß, Buchi
Hallo,

zu den Gebühren eines Firmen-Pkw hätte ich auch noch eine Frage.
Gebühren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und falsch parkens,
sind das auch Fahrtkosten oder laufende Kfz-Kosten. Ich bilanziere im
SKR04, was wäre da dann die Fahrtkosten?

Könnte mir da jemand von Euch bitte weiterhelfen. Ist vielleicht ein
allgemein interessantes Thema.

Gruss,



Bucher1
Hallo,

Reinigung oder Parkgebühren werden unter sonst. Kfz-Kosten gebucht.

Fahrtkosten ist ein Unterpunkt der Reisekosten wie z. B. noch Übernachtungskosten oder
Verpflegungsmehraufwendungen.

MfG BiBu
Beste Grüße BiBu
Hallo bucher1,

Bußgelder sind gem § 4 EStG nicht abzugsf. BA.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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