ein spezielles Thema für goldverarbeitende Berufe:
Kunde (nicht gewerblich) gibt Altgold z.b. in Form von Schmuck in Zahlung.
Ich kaufe an und zahle nach Abzug von Bearbeitungsgebühren aus (Gold wird von beauftragter Firma gegen Rechnung zu verarbeitungsfähigem Material recycelt).
Frage:
bringe ich 19% Vorsteuer wie bei Einkauf anderer Materialien und Betriebsstoffe in Abzug und kalkuliere dies an den Kunden weiter?
Hier gibt es unterschiedliche Auskünfte. Mich interessiert was gesetzlich gilt.
Vielen Dank vorab!




















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