IFRS Impairment - AFA Grundlage

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IFRS Impairment - AFA Grundlage, Nach einem Impairment wie bemisst sich die AFA Grundlage für die Restlaufzeit
Hallo Zusammen,

ich habe leider hier wiedersprüchliche Angaben bekommen und hoffe hier auf Bestätigung.



Angenommen ein Asset wird aufgrund eines Impairments ausserordentlich abgeschrieben.

Frage: Wird die Lineare Afa dann in gleicher Höhe bis ins letzte Jahr fortgeführt und dort wird der AFA Wert auf den Restbuchwert angepasst, damit am Ende EUR 0,00 steht oder wird die neue AFA wie nach HGB (Restbuchwert nach Impairment / Restlaufzeit = neue AFA) berechnet?

Danke für eure Hilfe

Grüsse
Ralf
ABSCHREIBUNGEN IFRS
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweise, wie nach einer AfaA vorzugehen ist.


Hallo

IAS 16:
--> [COLOR=#0033BB]WG werden so abgeschrieben, dass der Abschreibungsbetrag sinnvoll über die Nutzungsdauer verteilt wird.[/COLOR]

[COLOR=#0033FF]Das Abschreibungsvolumen (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich vergangener Abschreibungen, Wertminderungsaufwendungen und Restwert) ist auf eine systematische Weise über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts zu verteilen. [IAS 16.50]
[/COLOR]

Wertkorrekturen in der Bilanz
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmen den Startwert eines Vermögensgegenstandes für die Abschreibung.
Abschreibungen kommen als

[COLOR=#FF0033]- planmäßige und
- außerplanmäßige (AfaA)[/COLOR]

Abschreibungen vor.

VORGEHENSWEISE:
Grundsätzlich wird am Jahresende zuerst die planmäßige AfA gebucht. DANACH kommt es evtl. zu einer zusätzlichen AfaA

FOLGEJAHR:
Weitere Vorgehensweise nach einer außerplanmäßigen Abschreibung im Folgejahr:. AfaA haben Ihre Gründe, vielleicht ändert sich die ND?

Berichtigung der Nutzungsdauer
[/U]nach der AfaA wird der Restbuchwert auf die neue verbleibende RND verteilt.

Keine Berichtigung der Nutzungsdauer
nach der AfaA wird der bisherige AfA-Betrag fortgesetzt und im letzten Jahr der ND der Restbetrag auf einmal abgeschrieben..
Dennoch fordert auch hier IFRS, dass der jährliche AfA-betrag zu überprüfen ist auf Höhe!

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweise, wie nach einer AfaA vorzugehen ist.
[COLOR=#0033BB]Die Abschreibungsmethode ist mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres zu überprüfen und ist, sofern Änderungen in dem erwartetem Nutzenverlauf eingetreten sind, prospektiv als Änderung einer Schätzung gemäß IAS 8 zu ändern.
[/COLOR]
Gleiches gilt ja auch bei NEUBEWERTUNG

Gruß
Patrick Jane
PJ
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