aktuell versuche ich die Frage zu beantworten, ob ein Ausweis der Überschussdeklaration (-tabellen) zwangsweise im Anhang des Geschäftsberichts oder auch (nur) online (Homepage, etc.) stattfinden kann.
Hierzu stellt sich die Frage, wie RechVersV §28 Abs.8 Nr.3 ausgelegt wird.
Auf Wikipedia (bitte keine Diskussion über die Vertraulichkeit) kann man lesen, dass ein Ausweis nicht unbedingt im Geschäftsbericht stattfinden muss, sondern auch im Internet möglich ist:
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Hierzu finde ich jedoch keine vertrauliche Quelle, die man als Grundlage einer solchen Entscheidung heranziehen könnte.
Kann jemand von euch mir bei dieser Fragestellung weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg





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